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Verbraucherschutz bei Kaffeefahrten gesteigert

Plenarsaal Bundestag

Bei so genannten Kaffeefahrten dürfen künftig keine Finanzdienstleistungen oder Medizinprodukte mehr verkauft werden. Damit will man insbesondere ältere Menschen besser vor Abzocke schützen. Gleichzeitig hat die Regierung strengere Regeln für Online-Vergleichsportale beschlossen.

Das Gesetzespaket hat der Bundestag in der Nacht zum Freitag verabschiedet. Darin ist geregelt, dass auf so genannten Kaffeefahrten künftig weder Versicherungen, noch Bausparverträge, Nahrungsergänzungsmittel oder Medizinprodukte verkauft werden dürfen. Deren Verkauf ist damit grundsätzlich verboten.

Was steht im Gesetz?

Darüber hinaus werden die Veranstalter verpflichtet, die Verbraucher künftig besser über ihre Rechte aufzuklären. Verstößt ein Veranstalter dagegen, drohten ihm bisher 1.000 Euro Bußgeld. Dieses Bußgeld wurde jetzt deutlich auf 10.000 Euro erhöht.

Darüber hinaus gibt es verschärfte Regeln für Online-Marktplätze. Ziel ist es, die Angebote für den Verbraucher transparenter zu machen. Vergleichsplattformen im Internet müssen demnach künftig angeben, nach welchen Kriterien sie Waren oder Dienstleistungen bewerten.

Versteckte Werbung verboten

Das Ranking in den Suchergebnissen von Vergleichsseiten darf laut Gesetz künftig nicht mehr durch versteckte Werbung oder durch versteckte Zahlungen beeinflusst werden. Die Plattformen und Suchmaschinen müssen sich außerdem künftig erklären, wie sie die Echtheit von Nutzerbewertungen sicherstellen wollen.

Gefälschte Bewertungen, wie sie in der Vergangenheit an der Tagesordnung waren, sind damit künftig gesetzlich ausdrücklich verboten. Damit dürfte so manches Geschäftsmodell im Internet auf die Probe gestellt werden.

Quelle: dpa

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