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Stiftung Warentest unterliegt Ritter Sport endgültig

Jetzt ist es amtlich – auch im Berufungsverfahren konnte Stiftung Warentest keinen Sieg gegen Ritter Sport davon tragen. Der lange anhaltende Streit um die Zutaten einer Nuss-Schokolade des bekannten Markenherstellers ist am Dienstag endgültig entschieden worden.

Das Oberlandesgericht in München wies mit seinem Urteil unter dem Aktenzeichen OLG 18U516/14 Pre die Berufung der Stiftung Warentest zurück. Die frühere Gerichtsentscheidung hat somit weiterhin Bestand und Stiftung Warentest darf Ritter Sport keine irreführende Kennzeichnung des umstrittenen Vanillearomas mehr vorwerfen.

Wie kam es zu dem Streit zwischen Stiftung Warentest und Ritter Sport?

Ursprung des Streits war ein Test von Vollmilch-Nuss-Schokoladen der Stiftung Warentest. Die Tester hatten die Ritter Sport Schokolade mit der Note fünf bewertet. Grund dafür: Die Schokolade enthält das Aroma Piperonal und dieses werde künstlich hergestellt. Ritter Sport wehrte sich gegen die Vorwürfe und gab an, dass das Piperonal eben nicht künstlich hergestellt worden sei und erwirkte eine einstweilige Verfügung. Die muss jetzt weiter eingehalten werden.

OLG entschied zugunsten von Ritter Sport

Die nun endgültige Entscheidung hatte sich im laufenden Verfahren unter der Vorsitzenden Richterin Eva Spangler bereits abgezeichnet. Die Rede war unter anderem von einem „falschen Gesamtbild für den Durchschnittsleser“ sowie einer „unzulässigen Verzerrung“. Das OLG München hat sich somit dem Urteil des Landgerichts München aus dem Januar angeschlossen und gab an, dieses habe damals schon richtig entschieden.

Im Berufungsverfahren ging es dann auch um die korrekten Formulierungen und nicht mehr darum, ob das Piperonal nun natürlich oder künstlich hergestellt worden sei. In dem Urteil des OLG München hieß es weiter, dass durch die Bewertung der Stiftung Warentest der durchschnittliche Verbraucher, der Wert auf eine gesunde und natürliche Ernährung lege, vom Kauf der Ritter Sport Schokolade abgehalten werde. Zudem hätte die Stiftung Warentest lediglich den Verdacht gehegt, dass Piperonal künstlich hergestellt wird, einen chemischen Nachweis dafür gab es nicht. Und das ist für das OLG München eindeutig zu wenig, um die Note „mangelhaft“ zu vergeben.

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