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„Sea Watch 3“: Jetzt soll der Menschengerichtshof entscheiden

Die „Sea Watch 3“ mit 47 Flüchtlingen an Bord findet keinen Hafen, wo sie anlegen kann und die Flüchtlinge an Land gehen können. Sowohl Italien, als auch die Niederlande und Deutschland verweigern die Aufnahme. Deshalb hat die Hilfsorganisation jetzt den Europäischen Menschengerichtshof eingeschaltet.

Die deutsche Hilfsorganisation habe „im Namen der Crew und eines Geretteten ein Eilverfahren gestartet“, so Sprecher Ruben Neugebauer. Vor elf Tagen hatte das Rettungsschiff „Sea Watch 3“ die 47 an Bord befindlichen Flüchtlinge vor der lybischen Küste aufgenommen.

„Sea Watch 3“ ankert vor Sizilien

Aktuell ankert das Rettungsschiff vor Sizilien. Trotz des heraufziehenden Sturmtiefs hatte Italien sowohl das Einlaufen des Schiffs selbst als auch die Aufnahme der Flüchtlinge an Bord verweigert. Von Innenminister Matteo Salvini kam die Forderung, die Niederlande oder Deutschland müssten die Flüchtlinge aufnehmen. Der Appell, den die Uno startete, konnte Italien ebenso wenig umstimmen.

Dabei fährt die „Sea Watch 3“ unter niederländischer Flagge. Trotzdem weigern sich auch die Niederlande, die Flüchtlinge aufzunehmen. Den Haag sei „ohne umfassende Lösung“ nicht zur Aufnahme bereit, so ein Sprecher des Justizministeriums gegenüber der Nachrichtenagentur AFP.

Von Mark Harbers, dem Migrationsminister der Niederlande, hieß es, dass die Besatzung die Flüchtlinge „auf eigene Initiative“ hin aufgenommen habe. Daher sei alleine der Kapitän dafür verantwortlich, einen sicheren Hafen für sein Schiff zu finden. Deutschland hat die Aufnahme vorerst ebenfalls verweigert.

Verteilung der Bootsflüchtlinge bleibt problematisch

Seit Jahren herrscht ein Streit zwischen den EU-Staaten, was die Verteilung von Bootsflüchtlingen angeht. Italien verwehrt Rettungsschiffen mittlerweile komplett die Einfahrt. Mehrere Schiffe sind seither auf dem Meer blockiert wurden.

Wann und wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) urteilt, bleibt offen. Er wurde bereits 1959 in Straßburg von den einstigen Mitgliedern des Europarats gegründet. Ziel war es, sicherzustellen, dass die Europäische Menschenrechtskonvention eingehalten wird.

Quelle: dpa

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