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Schulpflicht in Deutschland vom Bundesverfassungsgericht bestätigt

ParagrafenzeichenIn Deutschland besteht eine Schulpflicht, das heißt, dass Kinder im Schulalter auch in die Schule gehen müssen. Das so genannte „Homeschooling“, bei dem Eltern ihre Kinder zu Hause unterrichten, ist nicht erlaubt, auch wenn es in anderen Ländern, wie den USA, durchaus üblich ist. Dennoch gibt es immer wieder Eltern, die ihre Kinder trotzdem nicht in die Schule schicken wollen. Gegen diese geht das Land Hessen besonders hart vor: Es droht nicht nur mit Geldstrafen von bis zu 180 Tagessätzen, sondern ebenso mit einer Haftstrafe von bis zu sechs Monaten, wenn die Eltern der Schulpflicht ihrer Kinder nicht nachkommen.

Familie mit neun Kindern scheitert vor dem Bundesverfassungsgericht

In dem nun verhandelten Fall ging es um ein Ehepaar mit neun Kindern. Die ältesten fünf Geschwister werden bereits zu Hause unterrichtet. Die Eltern waren vom Land schon mehrfach zu Geldstrafen verurteilt worden. Trotzdem schickten sie auch die drei jüngeren Kinder nicht in die Schule. Das jüngste Kind ist derzeit noch nicht schulpflichtig. Die Eltern sind gegen diese Strafen vorgegangen, bisher jedoch in allen Instanzen gescheitert, so dass sie vor das Bundesverfassungsgericht zogen.

Die Richter betonten, dass die Regelung in Hessen mit dem Grundgesetz vereinbar sei, da hier der Erziehungsauftrag des Staates vorgegeben ist. Unter dem Aktenzeichen 2 BvR 920/14 haben die Richter in Karlsruhe die hessische Regelung bestätigt. Sie erklärten dies damit, dass die Allgemeinheit ein Interesse daran habe, stark „religiös oder weltanschaulich motivierten Parallelgesellschaften entgegen zu wirken“. Daher dürfen Eltern das „Homeschooling“ nicht betreiben. Weiter erklärten die Richter, dass Eltern für die Schulverweigerung auch mehrfach bestraft werden dürfen.

Nur wenige Länder mit so harten Regelungen zur Schulpflicht

Hessen ist neben Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und dem Saarland zu den wenigen Ländern zu zählen, die derart harte Strafen für die Schulverweigerung verhängen. In fast allen anderen Ländern gilt diese nur als Ordnungswidrigkeit, die entsprechend milder abgestraft wird.

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