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22. März: Ein wichtiger Tag in der Geschichte des deutschen Rechts

Bronze figurine of Lady Justice with her scales

Warum gilt der 22. März 1974 als einer der Meilensteine in der Weiterentwicklung und Modernisierung des deutschen Rechts? Wir werfen einen Blick zurück.

Am 22. März 2024 ist es genau ein halbes Jahrhundert her, dass der Deutsche Bundestag für eine kleine Revolution im deutschen Recht sorgte. Am 22. März 1974 verabschiedete das Parlament einen Beschluss, nach dem der Eintritt der Volljährigkeit in Deutschland ab dem Jahresbeginn 1975 bereits mit der Vollendung des 18. Lebensjahrs wirksam wurde. Zuvor galten als volljährig nur die Personen, die das 21. Lebensjahr vollendet hatten. In der deutschen Geschichte gab es (mit regionalen Besonderheiten) Zeiten, in denen die Volljährigkeit sogar erst mit 24 oder 25 Jahren griff. Erst im späten 19. Jahrhundert wurde dieses Alter auf 21 Jahre reduziert. Damals war parallel die Bezeichnung „Großjährigkeit“ üblich.

Welche Konsequenzen hat die Volljährigkeit in Deutschland?

Ein wichtiger Punkt ist die Tatsache, dass volljährige Personen alle Arten von Rechtsgeschäften ohne die Zustimmung von Sorgeberechtigten abschließen können. Die Palette reicht von Arbeitsverträgen über Kreditverträge und Mietverträge bis hin zu Zahnzusatzversicherungen. Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr können junge Menschen außerdem beispielsweise nicht mehr vom Kauf von Genussmitteln sowie vom staatlich legalisierten Glücksspiel ausgeschlossen werden. Doch mit den zusätzlichen Rechten sind auch einige Pflichten verbunden. So können sich volljährige Personen nicht mehr darauf verlassen, dass sich die Eltern beispielsweise um die Anträge für die Weiterzahlung des Kindergelds kümmern, sofern darauf noch ein Anspruch besteht.

Beim Strafrecht gelten trotz Volljährigkeit Besonderheiten

Die Volljährigkeit führt in Deutschland nicht automatisch dazu, dass das Erwachsenenstrafrecht angewendet wird. Das Jugendgerichtsgesetz regelt im Paragrafen 1, dass noch bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs das Jugendstrafrecht zum Einsatz kommen kann. Es stellt den Erziehungsgedanken in den Vordergrund und sieht für die einzelnen Delikte ein niedrigeres Strafmaß als das Erwachsenenstrafrecht vor. Außerdem trägt das Jugendstrafrecht der Tatsache Rechnung, dass das Unrechtsbewusstsein nicht bei allen Heranwachsenden und jungen Menschen beim Eintritt der Volljährigkeit gleichermaßen ausgebildet ist.

Volljährigkeit ist in Deutschland nicht gleich Alter zur Wahlberechtigung

Der Eintritt der Volljährigkeit ist mit der Berechtigung zur Teilnahme an den Bundestagswahlen identisch. Das gilt sowohl für die Chance, aktiv wählen zu können, als auch die Möglichkeit einer Kandidatur. Dabei gab es bis 1976 Unterschiede, denn eine Kandidatur war bis dahin erst ab dem 21. Geburtstag möglich. Bei den Europawahlen tritt im Jahr 2024 eine neue Regelung in Kraft. Danach sind Personen wählbar, die volljährig nach dem deutschen Recht sind (18 Jahre). Das aktive Wahlrecht für die Europawahl kann bereits ab dem 16. Geburtstag ausgeübt werden. Zusätzlich gibt es Unterschiede bei den Landtagswahlen in Deutschland. In Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern haben bereits 16-Jährige ein aktives Stimmrecht. In allen anderen Bundesländern ist die Abgabe der Stimmen bei den Landtagswahlen an das Erreichen der Volljährigkeit gebunden.

Quelle: Grundgesetz, Jugendgerichtsgesetz, Wahlgesetze der Länder, Bundeswahlleiter

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