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Weißer Ring e. V. beklagt Mängel bei Opferentschädigung

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Die Opferentschädigung ist in Deutschland mit zu hohen Hürden verbunden. Das zeigen die vom Weißen Ring e. V. erhobenen Daten.
Die Hilfsorganisation Weißer Ring e.V. führt schon seit längerer Zeit Erhebungen zur Zuerkennungsquote bei der Opferentschädigung durch. Sie zeichnen ein erschreckendes Bild, denn die Quote lag 2021 deutlich niedriger als der Durchschnitt der letzten beiden Jahrzehnte. Noch bedenklicher sind jedoch die Gründe, aus denen viele Opfer von Straftaten keine Entschädigungen erhalten.

Wie sehen die Zahlen zur Opferentschädigung konkret aus?

im Jahr 2021 erhielten gerade einmal 27,6 Prozent der Betroffenen einen positiven Bescheid. 46,6 Prozent aller Anträge auf der Basis des Opferentschädigungsgesetzes (OEG) wurden abgelehnt. Der Rest geht auf das Konto der „Erledigung aus sonstigen Gründen“. Eine solche Erledigung bedeutet jedoch nicht, dass die Opfer Geld vom Staat erhalten haben. Vielmehr fallen unter diese Art der Erledigung Änderungen der regionalen Zuständigkeit sowie das Versterben der Antragsteller/-innen vor dem Ende der Bearbeitung der Anträge. Einen hohen Anteil machen außerdem Antragsrücknahmen durch die Opfer selbst aus. Die Ursachen der Antragsrücknahmen werden bisher in keiner Statistik erfasst. Der Bundesvorsitzende der Hilfsorganisation Weißer Ring e. V. (Professor Jörg Ziercke) gab in einem offiziellen Statement rund um die Veröffentlichung der Zahlen an, dass er vor allem die langen Bearbeitungszeiten und die mit den Anträgen verbundene Bürokratie für die Hauptursachen der Antragsrücknahmen hält.

Was sind weitere Mängel bei der Opferentschädigung?

Die meisten Menschen wissen gar nicht, dass es das Opferentschädigungsgesetz überhaupt gibt. Der Weiße Ring hatte eigens dafür das Meinungsforschungsinstitut Forsa mit einer Umfrage beauftragt. Das Resultat ist erschreckend, denn gerade einmal 24 Prozent der Befragten kannten die Existenz des Gesetzes. Noch bedenklicher ist jedoch die Tatsache, dass die um Hilfe gebetenen Behörden die Betroffenen nur in seltenen Fällen über ihre Ansprüche aus dem Opferentschädigungsgesetz aufklären. Die Konsequenzen sind fatal, denn nach den Erhebungen des Weißen Rings stellen nur etwa 10 Prozent der Opfer von Gewalttaten einen Antrag auf die Opferentschädigung. Das ergibt sich aus der Gegenüberstellung der Zahlen des Bundeskriminalamts und der Anzahl der gestellten Anträge. Zudem beklagen die meisten Opfer, die sich an die Hilfsorganisation wenden, fehlende Rücksichtnahme der Sachbearbeiter/-innen auf die Tatsache, dass die Betroffenen bereits durch die unmittelbaren Folgen der Taten traumatisiert sind. Die Behördenverfahren wühlen die Traumata deshalb wieder auf. Zahlreiche Betroffene wissen das und verzichten deshalb von vornherein darauf, einen Antrag auf Opferentschädigung zu stellen.

Daten und Fakten rund um das Opferentschädigungsgesetz (OEG)

Das bereits in den 1970er Jahren geschaffene Opferentschädigungsgesetz ist ein Bestandteil des Sozialrechts. Das ergibt sich aus dem Paragrafen 68 des SGB I. Ab dem Jahr 2024 wird die Opferentschädigung in das neu geschaffene SGB XIV integriert. Das SGB XIV löst sowohl das Opferentschädigungsgesetz als auch das Bundesversorgungsgesetz ab. Am Grundsatz einer Entschädigung für körperliche Schäden durch Straftaten wird sich dadurch nichts ändern. Bisher haben Opfer einen Anspruch, wenn die auslösende Straftat vorsätzlich und gezielt auf das Opfer verübt wurde. Eine Ausnahme stellen Köperschäden dar, die aus einer erheblichen Vernachlässigung von Kindern durch die Sorgeberechtigten oder Fürsorgeverpflichteten resultieren. Sie fallen derzeit ebenfalls unter den Geltungsbereich des Opferentschädigungsgesetzes und werden mit Sicherheit auch in das SGB XIV integriert.

Quelle: Weißer Ring e. V., Opferentschädigungsgesetz

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