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Reform des Aufenthaltsgesetzes

Der Bundestag hat gestern eine umfassende Reform des Aufenthaltsgesetzes verabschiedet. Gut integrierte Ausländer, die die deutsche Sprache sprechen und selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen, sollen demnach auch ein längerfristiges Bleiberecht erhalten, wenn sie kein Recht auf Asyl in der BRD haben. Im Gegenzug will man Flüchtlinge, die keine Aussicht auf Asyl haben, schneller abschieben. In der Debatte erklärte Innenminister Thomas de Maizière, dass dieses Vorgehen nötig sei, um die Aufnahmekapazitäten Deutschlands für diejenigen Flüchtlinge aufrecht zu erhalten, die tatsächlich Asyl benötigen.

Opposition wehrt sich gegen neue Regeln beim Aufenthaltsgesetz

Zahlreiche Flüchtlingsverbände, wie auch die Opposition übten dagegen heftige Kritik an den Neuregelungen. Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Linken, erklärte, dass die geplante Aufteilung in „richtige und falsche Flüchtlinge beschämend und brandgefährlich“ sei. Vor allem die Neuordnung beim Ausweiserecht wird heftig kritisiert. Damit erhalten die Behörden nämlich deutlich mehr Möglichkeiten, Einreise- und Aufenthaltsverbote auszusprechen.

Außerdem gibt es einen neuen Ausreisegewahrsam bei der Abwicklung der Abschiebungen. Sollte die Ausweisung angeordnet sein und der Verdacht bestehen, dass die betreffende Person sich dieser entziehen will, soll sie künftig bis zu vier Tage in Gewahrsam genommen werden können. Thomas de Maizière erklärt das damit, dass Ausreisepflichtige nicht dauerhaft in Deutschland bleiben könnten. Damit würde sich der Rechtsstaat schlicht und ergreifend lächerlich machen.

Ebenfalls gibt es nach den Neuregelungen zum Aufenthaltsgesetz neue Haftgründe. So könnten Asylsuchende künftig schon deshalb verhaftet werden, weil sie in einen anderen EU-Staat eingereist waren, dort aber nicht den Abschluss des Asylverfahrens abgewartet hätten. Ebenfalls ist es ein Haftgrund, wenn Asylsuchende ihre Identität verschleiern, Dokumente vernichten oder hohe Gelder an Schleuser gezahlt haben.

Was regelt das neue Aufenthaltsgesetz noch?

Darüber hinaus sieht das neue Aufenthaltsgesetz für ausgewiesene und abgeschobene Ausländer ein mehrjähriges Wiedereinreiseverbot vor. Computer und Handys von Asylsuchenden, die ihre Identität verschleiern, sollen künftig überwacht werden dürfen.

Jelpke kritisierte hierbei, dass die Abschiebehaft „uferlos“ ausgeweitet werde. Auch die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl übte Kritik an dem neuen Aufenthaltsgesetz. Die Haft sei keine Maßnahme für Schutzsuchende, Flucht sei schließlich kein Verbrechen.

Auf der anderen Seite gibt es in Deutschland 125.000 „geduldete Personen“. Ihr Asylantrag war zwar nicht erfolgreich, bisher wurden sie aber nicht abgeschoben. Sie sollen künftig die Chance auf ein sicheres Bleiberecht erhalten, wenn sie schon seit Jahren in Deutschland leben, ausreichend Deutsch sprechen und ihren Lebensunterhalt selbst verdienen. Ersten Einschätzungen zufolge sollen mehrere zehntausend Menschen davon profitieren.

Quelle: dw.com

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