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01. Juli 2015: Das ändert sich ab heute

Der 01. Juli ist jährlich der Tag, an dem viele neue Gesetze in Kraft treten. Damit Sie auf dem Laufenden sind, was sich ab heute für Sie ändert, haben wir die wichtigsten Neuerungen für Sie zusammengefasst. Sie betreffen nicht nur Rentner, sondern auch Eltern, Kriegs- und Wehrdienstopfer und sogar Investoren.

Rentner bekommen ab 01. Juli 2015 mehr Geld

Die meisten der 20,6 Millionen Rentner in Deutschland haben es bereits in den letzten Tagen erfahren – ab heute dürfen sie sich über mehr Geld freuen. In den alten Ländern steigen die Renten um 2,1 Prozent, in den neuen Ländern sogar um 2,5 Prozent an. Wie viel genau das ausmacht, teilt die Rentenversicherung in entsprechenden Schreiben mit.

Höhere Bezüge für Kriegs- und Wehrdienstopfer ab 01. Juli 2015

Kriegs- und Wehrdienstopfer, Impfgeschädigte und Opfer von Gewalttaten gelten in Deutschland als Versorgungsberechtigte. Sie dürfen sich ab heute über höhere Bezüge von 2,1 Prozent freuen. Für Waisen gibt es ab dem 01. Juli 2015 ebenfalls Leistungsverbesserungen. So entfällt bei volljährigen Waisen in Zukunft die Anrechnung des eigenen Einkommens auf die Waisenrente.

Elterngeld – diese Änderungen greifen ab 01. Juli 2015

Auch beim Elterngeld gibt es Neuerungen. Bisher konnten Eltern zwei bis maximal zwölf Monate lang Elterngeld in Anspruch nehmen. Blieben beide Eltern eine Zeitlang zu Hause, konnte das Elterngeld insgesamt für 14 Monate bezogen werden. Seit heute gibt es nun das ElterngeldPlus. Mit diesem kann der Leistungszeitraum verdoppelt werden. Voraussetzung: Eltern müssen in diesem Zeitraum in Teilzeit arbeiten. Zudem gibt es das ElterngeldPlus noch vier Monate länger, wenn Vater und Mutter beide wöchentlich 25 bis 30 Stunden arbeiten.

Änderungen bei der Einlagensicherung ab 03. Juli 2015

Für die Änderungen bei der Einlagensicherung hat sich die Regierung den 03. Juli 2015 als Stichtag herausgesucht. Das neue Einlagensicherungsgesetz tritt dann in Kraft. Weiterhin bleibt es beim gesetzlich garantierten Schutz bis zu 100.000 Euro pro Kunde und Bank, sollte das Institut pleitegehen. Allerdings wird dieser Schutz ab dem 03. Juli 2015 in allen 28 EU-Staaten gleichermaßen gelten. Außerdem werden „schutzwürdige“ Einlagen bis zu 500.000 Euro gesetzlich abgesichert. Zu diesen zählen etwa Einlagen aus Immobilienverkäufen oder betrieblichen Abfindungen.

Neue Pfändungsschutzgrenzen ab 01. Juli 2015

Ebenfalls gelten ab heute neue Pfändungsschutzgrenzen. Der unpfändbare Grundbetrag erhöht sich auf 1.073,88 Euro pro Monat. Diese Pfändungsschutzgrenze erhöht sich zudem, wenn der Betroffene gesetzlichen Unterhaltspflichten nachkommen muss. Für die erste Person, der Unterhalt gezahlt werden muss, steigt die Pfändungsschutzgrenze um 404,16 Euro monatlich, für die zweite bis fünfte Person um 225,17 Euro pro Monat.

LKW-Maut wird ab 01. Juli 2015 ausgeweitet

Ausgeweitet wird auch die LKW-Maut, und zwar auf weitere 1.100 Kilometer autobahnähnlich ausgebauter Bundesstraßen. Fällig wird sie für alle Lastwagen und LKW mit Anhänger, die mindestens zwölf Tonnen wiegen. Die Bundesregierung erhofft sich von der Ausweitung der LKW-Maut jährliche Mehreinnahmen in Höhe von 80 Millionen Euro pro Jahr.

Schwarzfahrer müssen ab 01. Juli 2015 tiefer in die Tasche greifen

Auch Schwarzfahrer müssen tiefer in die Tasche greifen. Das „erhöhte Beförderungsentgelt“ wird zum 01. Juli 2015 erstmals seit zwölf Jahren von bisher 40 auf jetzt 60 Euro angehoben. Zwar muss das „erhöhte Beförderungsentgelt“ immer dann bezahlt werden, wenn man ohne Ticket oder mit nicht entwertetem Ticket erwischt wird, allerdings haben es viele Verkehrsbetriebe bisher nicht geschafft, auf die neuen Preise umzustellen. So werden die Änderungen im Fernverkehr der Deutschen Bahn, beim Verkehrsverbund Rhein-Ruhr und in Hamburg und München voraussichtlich erst ab August gelten. In Berlin dagegen tritt die Umstellung schon heute in Kraft. Wie der VDV bekannt gab, entstehen den Unternehmen durch Schwarzfahrer jährlich Kosten von rund 350 Millionen Euro.

Quelle: Abendblatt

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