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Petition sorgt für sichere Arbeitsplätze in Leipzig

Was selbst kleinere Gruppen mit einer Petition erreichen können, stellten gerade eben die Mitarbeiter der städtischen Unternehmen in Leipzig unter Beweis. Rund 600 Mitarbeiter waren an der Petition beteiligt, die nun eine Entscheidung des Stadtrats bewirkten, nach der betriebsbedingte Kündigungen in den der Stadt selbst gehörenden Unternehmen bis zum Jahr 2016 unmöglich sind.

Beschluss schließt Jobs in neuen Einrichtungen mit ein

Der Beschluss zur Sicherheit der Arbeitsplätze trifft nicht nur auf die Stadtwerke zu, die allein knapp tausend Mitarbeiter beschäftigen. Auch die rund 2.400 Straßenbahn- und Busfahrer der Leipziger Verkehrsbetriebe sowie die Angestellten des städtischen Krankenhauses St. Georg dürfen sich über einen vorerst bis zum Jahr 2016 sicheren Job freuen. Noch im Jahr 2014 sollen auch achtzehn neue städtische Kindertagesstätten ihre Pforten öffnen.

Welche rechtliche Bedeutung hat eine Petition?

Die Petition hat den Rang eines Bittgesuchs. Die rechtlichen Grundlagen dafür finden sich in den Artikeln 17 und 45 des deutschen Grundgesetzes. Eine Petition kann an verschiedenen Stellen eingereicht werden. Dabei gibt es in Deutschland Unterschiede zu beachten, die sich aus dem Landesrecht ableiten. Petitionen können an das Landesparlament, an den Bundestag und an sämtliche Institutionen der staatlichen Verwaltung gerichtet werden. Die Entscheidungen treffen bei den Parlamenten die Petitionsausschüsse. Eine Petition kann grundsätzlich jeder Mensch einreichen, der in Deutschland lebt. Dabei ist es ohne Belang, welche Staatsangehörigkeit er hat. Auch muss der Einreicher einer Petition nicht volljährig sein.

Gibt es die Petition auch im Europarecht?

Das Europaparlament hat ebenfalls einen Petitionsausschuss. Er pflegt eine enge Kooperation mit dem Bürgerbeauftragten der Europäischen Union. Die EU-Petition leitet sich aus den Bestimmungen des Artikels 227 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ab. Der Petitionsausschuss der EU stellt auf der eigenen Homepage sogar ein interaktives Formular zum Einreichen einer Petition bereit. Beim EU-Petitionsausschuss können Petitionen zur Sozialpolitik genauso eingereicht werden wie zu Umweltthemen und Fragen des Verbraucherschutzes. Berechtigt zum Einreichen einer EU-Petition ist jeder Bürger, der seinen ständigen Wohnsitz in einem EU-Mitgliedsstaat hat.

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