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Rundfunkbeitrag auch in Bayern zulässig

ParagrafenzeichenNachdem am Dienstag bereits in Rheinland-Pfalz der Verfassungsgerichtshof Koblenz sich klar für die Rundfunkbeiträge ausgesprochen hat, ist nun auch das bayerische Verfassungsgericht diesem Urteil gefolgt. Die Klage des 29-jährigen Juristen Ermano Geuer ist damit ebenso abgewiesen worden, wie die Klage der Drogeriekette Rossmann. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass es sich beim Rundfunkbeitrag eben nicht um eine versteckte Steuer handelt, wie von den Klägern moniert. Stattdessen erhielte der Zahler der Zwangsabgabe eine Gegenleistung – er könne die Rundfunksender nämlich empfangen. Ob man dies tut oder nicht, spielt für die Zahlung der Rundfunkbeiträge indes keine Rolle, so die Richter am bayerischen Verfassungsgericht.

Zudem müsse jede einzelne Person an den Rundfunkbeiträgen beteiligt werden, weil der Rundfunk für alle Beteiligten Vorteile bringe, etwa in Form der Demokratiestärkung durch verbesserte Information oder zur Förderung von Innovationen.

Wie die Kläger den Rundfunkbeitrag sehen

Die Kläger hatten natürlich anders argumentiert. Für sie handelt es sich bei den Rundfunkbeiträgen um eine versteckte Steuer, die auf Räumlichkeiten erhoben werde. Das werde besonders dann deutlich, wenn Unternehmen mit vielen Niederlassungen sehr hohe Rundfunkbeiträge zahlen müssten. Und aufgrund dieser Annahme, es handele sich um eine Steuer, könnte das Land nicht entscheiden.

Die Richter betonten aber nochmals, dass das neue Modell zu den Rundfunkbeiträgen so gestaltet sei, dass jeder, der Rundfunk empfangen kann, dafür auch zur Kasse gebeten würde. Und dass in nahezu jedem Haushalt ein Fernseher steht, zumindest aber ein Radio, wäre allgemein bekannt. Inwieweit das Rundfunkangebot tatsächlich genutzt würde, spiele für die Berechnung der Rundfunkbeiträge dagegen keine Rolle.

Geht Rossmann wegen Rundfunkbeitrag bis vors Bundesverfassungsgericht?

Die Vertreter der Drogeriekette Rossmann haben bereits angekündigt, dass man notfalls bis vors Bundesverfassungsgericht ziehen würde. Aktuell ist noch eine weitere Klage vor dem Verwaltungsgericht in Hannover anhängig. Zusätzlich gibt es über das Oberverwaltungsgericht in Hessen und das Bundesverwaltungsgericht die Möglichkeit, die Klage gegen die Rundfunkbeiträge bis vor das Bundesverfassungsgericht zu bringen.

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