Alltagsmagazin.de

News und Tipps aus allen Lebensbereichen

Keine Intimfotos vom Ex – oder doch?

ParagrafenzeichenEs ist nichts Ungewöhnliches, dass Paare in einer gut funktionierenden, sexuell angeregten Beziehung intime Fotos voneinander haben. Ob sie die Sehnsucht während einer vorübergehenden räumlichen Trennung  damit verringern wollen oder dem Partner ein wenig Vorfreude bescheren möchten – es gibt viele Gründe, die für Intimfotos sprechen. Doch wie sieht es damit aus, wenn die Liebe ein Ende findet und beide Partner getrennte Wege gehen? Mit dieser Frage beschäftigte sich jetzt das Oberlandesgericht (OLG) in Koblenz.

Intimfotos Nein – Alltagsfotos Ja

Im zugrundeliegenden Fall ging es um eine Frau und ihren Ex-Partner. Der war von Beruf Fotograf und hatte zahlreiche Schnappschüsse von der Frau, teils auch sehr intime, gemacht. Diese klagte jetzt darauf, dass ihr Ex-Partner die von ihr vorhandenen, digital gespeicherten und bis dato noch nicht veröffentlichten Fotos nicht verwenden dürfe. Das OLG gab ihr Recht – aber nur zum Teil.

Die Intimfotos dürfe der Fotograf nicht mehr weiter verwenden oder besitzen. Er müsse sie herausgeben bzw. löschen. Die Fotos von Alltagssituationen dagegen seien von dieser Regelung nicht betroffen. Die Richter begründeten dies damit, dass Personen, die etwa im Urlaub oder auf Partys Fotos von einem selbst schießen, diese auch auf Dauer nutzen und besitzen dürfen. Damit erkläre sich der Fotografierte einverstanden.

Das Urteil vom Dienstag unter dem Aktenzeichen 3 U 1288/13 passte weder dem Fotografen noch der Frau. Da das OLG die Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen hatten, haben sich beide Parteien für eine Berufung entschieden. Noch ist das Urteil damit nicht rechtskräftig.

About Author