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Leipzig bekommt neue Polizeiverordnung

Zwar wird die neue Polizeiverordnung erst am 21. September 2016 beschlossen, aber die Wahrscheinlichkeit, dass das ohne große Diskussionen passiert, ist sehr hoch. Darin sind einige Neuregelungen vorgesehen, von denen das bisher übliche Bild der Stadt deutlich verändert wird. Neu ist beispielsweise der Paragraf 4, der das Betteln von und mit Kindern in der Stadt verbietet. Die Leipziger Ordnungshüter sehen darin einen gesetzeswidrigen Missbrauch der Kinder und eine Verletzung der gesetzlichen Verpflichtung der Eltern zur Wahrung des Kindeswohls. Die Zahl der mit Kleinkindern im Arm bettelnden Elternteile hatte sich in der Innenstadt in den letzten Monaten massiv erhöht. Das Betteln mit Kindern wird nach der neuen Polizeiverordnung als Ordnungswidrigkeit gehandhabt und kann mit Bußgeldern geahndet werden.

Neue Regelungen in Leipzig auch für Straßenmusiker

Wer sich in der Innenstadt der sächsischen Metropole künftig als Straßenmusiker betätigen möchte, darf das nur noch zwischen 10.00 und 20.00 Uhr tun, wobei eine Mittagspause von 13.00 bis 15.00 Uhr eingehalten werden muss. Außerdem dürfen die Straßenmusiker nur noch maximal eine halbe Stunde an einem Platz bleiben und müssen danach ihren Standort um mindestens 200 Meter verlagern. Auch sind nur noch Verstärker mit einer Leistung von maximal 20 Watt erlaubt. Damit reagieren die Ordnungshüter auf die massiven Beschwerden der Händler und Gastronomen in der Innenstadt. Am Volkstrauertag, am Buß- und Bettag sowie am Karfreitag dürfen sich Straßenmusiker im Leipziger Zentrum nach der neuen Polizeiverordnung gar nicht mehr betätigen.

Neue Regeln auch für Partys und Hausnummern

Tritt die neue Polizeiverordnung der Stadt Leipzig unverändert in Kraft, müssen künftig alle öffentlich zugänglichen Veranstaltungen angemeldet werden, bei denen 200 oder mehr Gäste erwartet werden. Die Anmeldungen sind zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltungen fällig. Als Grund geben die Stadtväter an, dass die Veranstalter vor allem bei der Erarbeitung und Realisierung von Sicherheitskonzepten unterstützt werden sollen. Das ist eine eindeutige Reaktion auf die Vielzahl von Terroranschlägen in den letzten Monaten in Deutschland und Frankreich.
Auch Hausbesitzer sollten einen Blick in die neue Polizeiverordnung werfen. Danach werden nämlich saftige Bußgelder möglich, wenn ein Haus nicht ordnungsgemäß mit einer von der Kommune vergebenen Hausnummer gekennzeichnet werden. Dabei wurden auch die technischen Anforderungen erhöht, denn im neuen Paragrafen 5 heißt es, dass die Hausnummern auch bei Dunkelheit gut erkennbar sein müssen. Begründet wird das mit den Schwierigkeiten, mit denen sich bisher an vielen Stellen die Rettungskräfte beim Auffinden der angegebenen Adressen auseinandersetzen mussten.

Quelle: LVZ

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