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OLG Karlsruhe entscheidet zu verbalen Ausfällen vor Gericht

Keine Frage, eine gerichtliche Auseinandersetzung zehrt an den Nerven. Trotzdem täten alle Beteiligten gut daran, ihrem Ärger und Unmut nicht unnötig Ausdruck zu verleihen, zumindest nicht im Gerichtssaale. Zu diesem Thema hat jetzt das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe unter dem Aktenzeichen 11 W 75/16 entschieden.

Verbale Ausfälle gegen Beklagte führen zu Ordnungsgeld

Im zugrunde liegenden Fall stritten zwei Parteien vor dem Amtsgericht Heidelberg. In dem Verfahren ging es um Forderungen aus einem Mitverhältnis. In einer mündlichen Verhandlung ärgerte sich der Kläger dergestalt, dass er lautstark erklärte „dem da drüben mal etwas an die Krawatte sagen“ zu wollen. Sofort gebot der Verteidiger seinem Mandanten Einhalt. Der jedoch verstand dieses Ansinnen seines Anwalts falsch und flüsterte ihm nun zu „Wenn ich die zwei Fratzen da drüben sehen muss…“. Allerdings bemerkte auch der Richter diese Aussage und nach einigen weiteren Bemerkungen dieser Art verhängte er ein Ordnungsgeld über 200 Euro.

Einige Tage später entschuldigte sich der Betroffene zwar bei der anderen Partei und forderte daraufhin, das Ordnungsgeld aufzuheben. Allerdings lehnte das Amtsgericht dies ab, so dass der Kläger vor das Oberlandesgericht zog. Auch dieses sah die verbalen Ausfälle als gegeben an und weigerte sich, das Ordnungsgeld zurückzuziehen.

Entschuldigung hilft bei verbalen Ausfällen nicht immer

In der Begründung der Richter des OLG hieß es, dass der Betroffene ehrverletzende Aussagen in einem sachlich geführten Verfahren gemacht habe. Daher seien die von ihm getroffenen Aussagen nicht als überspitzte Kritik und auch nicht als freie Meinungsäußerung zu werten. Vielmehr handele es sich um eine Schmähung der anderen Partei. Auch die nachträgliche Entschuldigung konnte die Situation nicht wieder bereinigen, entschieden das Amtsgericht Heidelberg sowie das OLG Karlsruhe gleichlautend.

Damit zeigt sich, dass nicht nur unflätige Äußerungen gegenüber dem Gericht, sondern auch der Partei, mit der man sich vor Gericht auseinandersetzt, zu einem Ordnungsgeld führen können. Für Parteien, die sich vor Gericht streiten, ist es daher ratsam, sich zurückzuhalten.

Quelle: dpa

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