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Krankschreibung per WhatsApp? Bitte nicht!

Das Start-up AU-Schein.de macht’s möglich: Man muss lediglich ein paar Symptome angeben und 14 Euro überweisen, schon hat man eine Krankschreibung. Das ist aber der Wettbewerbszentrale ein Dorn im Auge, die nun einen Musterprozess einleitet.

Mit dem Musterprozess will die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs verhindern, dass man sich ohne Arztbesuch krankschreiben lassen kann. Dafür reichte sie Klage beim Landgericht Hamburg ein, wie die gemeinnützige Organisation auf Anfrage bestätigte. In der Begründung hieß es, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer durch eine solche Form der Krankschreibung getäuscht würden, erklärte Christiane Köber, die als Rechtsanwältin für die Wettbewerbszentrale tätig ist.

AU-Schein.de stellt Krankschreibung per WhatsApp aus

Im konkreten Fall geht es um das Start-up AU-Schein.de. Für bestimmte Erkrankungen, wie Schnupfen, Rücken- und Regelschmerzen oder bei Stress, stellt das Unternehmen eine Krankschreibung aus. Dafür sind nur wenige Klicks nötig. So müssen die Nutzer lediglich angeben, ob sie Fieber haben oder die Nase läuft. Das Attest für den Arbeitgeber wird dann per WhatsApp zugestellt.

Köber erläuterte, dass man in einem Selbstversuch herausfand, dass sich das System leicht austricksen lasse. So hätten sich zwei Mitarbeiter versuchsweise krankschreiben lassen. Sie mussten dafür nicht einmal telefonisch mit einem Arzt in Kontakt treten.

Gesetzliche Ansprüche an Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sehr hoch

Auf der Website wirbt AU-Schein.de damit, einen „100 Prozent gültigen AU-Schein“ auszustellen. Das ist laut Wettbewerbszentrale irreführend, da der Gesetzgeber hohe Ansprüche an eine rechtlich einwandfreie Krankschreibung stellt. In einem Rechtsstreit etwa könnte eine entsprechende Krankschreibung als nicht ausreichend bewertet werden. Im Zweifel hätte dann der Arbeitnehmer den Schaden.

Außerdem werbe das Unternehmen für Fernbehandlungen, was ebenfalls gesetzlich untersagt ist. Can Ansay, Gründer von AU-Schein.de widersprach den Vorwürfen. Er erklärte, dass man „rechtsgültige Bescheinigungen mit Originalunterschrift eines Arztes“ ausstelle. Damit gäbe es keinen Unterschied zum Attest, dass beim Arzt vor Ort ausgestellt werde.

In einem früheren Interview mit Ansay hieß es, dass das Unternehmen mit einem Arzt in Lübeck zusammenarbeite, der rund 80 Atteste pro Tag ausstelle. Mittlerweile habe man sogar mehr als 20.000 Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausgestellt. Wie Ansay erklärte, sieht er das Problem nicht in „Blaumachern“, sondern vielmehr in Arbeitnehmern, die sich krank zur Arbeit schleppen und dann die Kollegen ansteckten.

Quelle: AFP

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