Alltagsmagazin.de

News und Tipps aus allen Lebensbereichen

Bundestagsabgeordnete fordern Aufhebung des Abtretungsverbots

Für den Antrag zur Aufhebung des Abtretungsverbots auf europäischer Ebene hat sich die FDP-Fraktion mit zahlreichen anderen Bundestagsabgeordneten zusammengetan. Das Ziel ist es, die Rechte der Verbraucher weiter zu stärken.

Viele Verbraucher haben erhebliche Probleme, Forderungen gegen Unternehmen durchzusetzen. Sie bedienen sich deshalb immer öfter bei den Angeboten spezialisierter Dienstleister. Doch genau das wird durch Regelungen in den AGB ständig schwieriger. Deshalb halten es die Unterzeichner des Antrags für sinnvoll, das pauschale Abtretungsverbot in den AGB europaweit gesetzlich zu verbieten.

Warum ist eine generelle Aufhebung des Abtretungsverbots notwendig?

Die Abgeordneten verweisen in dem Antrag explizit auf das Beispiel der in jüngster Zeit erheblich gestärkten Rechte aus Beförderungsleistungen. Auch wenn der Begriff nicht konkret benannt wird, dürfte sich das insbesondere auf die Fluggastrechte bei verspäteten, überbuchten und ausgefallenen Flüge beziehen. In diesem Bereich haben sich einige Dienstleister etabliert, welche die Forderungen der betroffenen Fluggäste gegen die Fluggesellschaften durchsetzen. Sie profitieren davon, dass sich der mit der Durchsetzung verbundene Aufwand häufig nicht lohnt. In diesen Fällen werden die Forderungen der Betroffenen an die Dienstleister abgetreten, sodass diese in der Lage sind, sie im eigenen Namen geltend zu machen. Zahlreiche Unternehmen halten dagegen und integrieren ein pauschales Abtretungsverbot in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das halten die Bundestagsabgeordneten für eine unvertretbare Benachteiligung der betroffenen Verbraucher.

Wie ist die aktuelle Gesetzeslage zum Abtretungsverbot in Deutschland?

Derzeit ist das Abtretungsverbot im Paragrafen 399 des Bürgerlichen Gesetzbuchs geregelt. Er verweist darauf, dass eine Abtretung dann nicht möglich ist, wenn „die Abtretung durch Vereinbarung mit dem Schuldner ausgeschlossen ist“. Die Akzeptanz einer entsprechenden Klausel in den AGB bei der Inanspruchnahme von Leistungen stellt de facto eine solche Vereinbarung dar. Einige Ausnahmen dazu finden sich im Paragrafen 354a des Handelsgesetzbuchs. Inzwischen haben erste deutsche Gerichte ein pauschales Abtretungsverbot für die Forderungen der Verbraucher in den AGB bereits für rechtsunwirksam erklärt. Die Abgeordneten geben als Beispiel in dem Antrag einen unter dem Aktenzeichen 113 C 381/16 vom Amtsgericht Köln ergangenen Beschluss an. Auch der Bundesgerichtshof hat sich bereits mit diesem Problem beschäftigt und kam (Aktenzeichen VII ZR 51/05) zu dem Fazit, dass ein Abtretungsverbot immer an konkrete Bedingungen geknüpft sein muss.

Quelle: Deutscher Bundestag Drucksache 19/15044

About Author