Für eine gesunde Entwicklung der Kinder spielt vor allem die Stabilität eine wichtige Rolle. Deshalb ist es in Deutschland üblich, dass Trennungskinder dauerhaft bei einem Elternteil leben und der andere Elternteil ein Umgangsrecht bekommt. Doch das ist vielen Vätern nicht genug. Sie wollen eine Gesetzesänderung auf den Weg bringen, nach welcher das
Was ist das paritätische Wechselmodell überhaupt?
Beim paritätischen Wechselmodell, auch
Außerdem müssen die Kinder dafür geeignet sein. Nicht jedes Kind verträgt einen regelmäßigen Wechsel der Umgebung und Hauptkontaktpersonen, ohne dass es zu Beeinträchtigungen in der Entwicklung kommt. Der Gesetzgeber stellt das Kindeswohl stets über die Interessen der Eltern. Diese Verpflichtung leitet sich in Deutschland bereits aus dem Grundgesetz ab. Einen grundsätzlichen Anspruch auf die Praktizierung des Doppel-Residenz-Modells gibt es genau deshalb im deutschen Familienrecht nicht. Die Familiengerichte machen ihre Entscheidungen zum Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht und Umgangsrecht immer von den konkreten Umständen des Einzelfalls abhängig.
Das paritätische Wechselmodell hat auch Auswirkungen auf den Kindesunterhalt. Bei der Kombination aus dauerhaftem Wohnsitz bei einem Elternteil und umgangsberechtigtem Elternteil muss der Elternteil, bei welchem das Kind nicht ständig wohnt, Barunterhalt zahlen. Das würde theoretisch beim Doppel-Residenz-Modell entfallen. Doch ganz so einfach ist das nicht. Häufig werden auch hier Unterhaltszahlungen von den Familiengerichten angesetzt. Das geschieht vor allem dann, wenn es große Einkommensdifferenzen gibt. So sollen Nachteile vermieden werden, die sich für das Kind daraus ergeben.
Wie stehen die Chancen auf die Änderungen im Familienrecht?
Der Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e. V. bemüht sich schon seit November 2017 um die Vorbereitung einer Petition an den Bundestag. Dabei werden Listen mit potentiellen Unterstützern gesucht, damit die notwendige Zahl der Unterschriften während des mit vier Wochen recht kurzen Zeichnungszeitraums einer öffentlichen Petition zusammenkommt. Anfang August 2018 wies der Verein knapp 7.000 Unterstützer aus. Das sieht eher nicht danach aus, als könne die Petition wie geplant Ende August 2018 beim Petitionsausschuss des Bundes eingereicht werden.
Quelle: dpa
Weitere Meldungen
BGH stärkt mit Urteil Rechte von Kindern auf Auskünfte zur Abstammung
BGH-Urteil zum Kindesunterhalt von Eltern und Großeltern
Urteil zu Umgangsrecht der Großeltern