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Kölner Verein fordert das paritätische Wechselmodell als Standard

Bisher ist das paritätische Wechselmodell für die Kinder getrennter Eltern eher die Ausnahme. Nach Meinung des Vereins „Väteraufbruch“ soll es in der Gesetzgebung als Standard eingeführt werden. Sie bereiten für diese Forderung eine Petition an den Deutschen Bundestag vor.

Für eine gesunde Entwicklung der Kinder spielt vor allem die Stabilität eine wichtige Rolle. Deshalb ist es in Deutschland üblich, dass Trennungskinder dauerhaft bei einem Elternteil leben und der andere Elternteil ein Umgangsrecht bekommt. Doch das ist vielen Vätern nicht genug. Sie wollen eine Gesetzesänderung auf den Weg bringen, nach welcher das paritätische Wechselmodell die bisherige Praxis ablöst.

Was ist das paritätische Wechselmodell überhaupt?

Beim paritätischen Wechselmodell, auch Doppel-Residenz-Modell genannt, wird die gesamte Zeit zwischen beiden Elternteilen gleichmäßig aufgeteilt. Das heißt, die Trennungskinder verbringen genauso viel Zeit beim Vater wie bei der Mutter. Um das zu ermöglichen, müssen allerdings einige Ansprüche erfüllt werden. Das beginnt bereits damit, dass die Wohnorte der beiden Elternteile nicht allzu weit entfernt liegen dürfen. Anderenfalls gibt es erhebliche organisatorische Probleme bei der Erfüllung der Schulpflicht.

Außerdem müssen die Kinder dafür geeignet sein. Nicht jedes Kind verträgt einen regelmäßigen Wechsel der Umgebung und Hauptkontaktpersonen, ohne dass es zu Beeinträchtigungen in der Entwicklung kommt. Der Gesetzgeber stellt das Kindeswohl stets über die Interessen der Eltern. Diese Verpflichtung leitet sich in Deutschland bereits aus dem Grundgesetz ab. Einen grundsätzlichen Anspruch auf die Praktizierung des Doppel-Residenz-Modells gibt es genau deshalb im deutschen Familienrecht nicht. Die Familiengerichte machen ihre Entscheidungen zum Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht und Umgangsrecht immer von den konkreten Umständen des Einzelfalls abhängig.

Das paritätische Wechselmodell hat auch Auswirkungen auf den Kindesunterhalt. Bei der Kombination aus dauerhaftem Wohnsitz bei einem Elternteil und umgangsberechtigtem Elternteil muss der Elternteil, bei welchem das Kind nicht ständig wohnt, Barunterhalt zahlen. Das würde theoretisch beim Doppel-Residenz-Modell entfallen. Doch ganz so einfach ist das nicht. Häufig werden auch hier Unterhaltszahlungen von den Familiengerichten angesetzt. Das geschieht vor allem dann, wenn es große Einkommensdifferenzen gibt. So sollen Nachteile vermieden werden, die sich für das Kind daraus ergeben.

Wie stehen die Chancen auf die Änderungen im Familienrecht?

Der Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e. V. bemüht sich schon seit November 2017 um die Vorbereitung einer Petition an den Bundestag. Dabei werden Listen mit potentiellen Unterstützern gesucht, damit die notwendige Zahl der Unterschriften während des mit vier Wochen recht kurzen Zeichnungszeitraums einer öffentlichen Petition zusammenkommt. Anfang August 2018 wies der Verein knapp 7.000 Unterstützer aus. Das sieht eher nicht danach aus, als könne die Petition wie geplant Ende August 2018 beim Petitionsausschuss des Bundes eingereicht werden.

Quelle: dpa

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