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Gesetzesänderungen, die ab Mai 2016 greifen

„Alles neu macht der Mai.“ – Dieses Sprichwort werden in Deutschland 2016 vor allem die Raucher zu spüren bekommen. Zuerst einmal nimmt sich Deutschland die USA zum Vorbild, wo schockierende Fotos auf den Zigarettenpackungen schon längst Realität sind. Diese werden in Deutschland ab dem 1. Mai 2016 eingeführt. Auch die Liebhaber einiger Zigarettenmarken müssen sich auf Veränderungen einstellen, denn es gibt Ankündigungen, dass bis 2017 zahlreiche Marken vom Markt verschwinden. Dazu gehören die Sorten Reyno, Juno (ohne Filter), Krone, Lux, Peer 100, Route 66, Lux, Eckstein, Fairwind und Golden American. Wer beim eigenen Drehen Tabak mit besonderen Zusatzstoffen verwendet, ist ebenfalls betroffen, denn diese werden mit dem neuen Gesetz für den Handel von Tabakwaren verboten.

Mindestlohn wird branchengebunden erhöht

Wer als Gerüstbauer arbeitet, darf sich ab Mai 2016 über einen höheren Mindestlohn freuen. Er wird auf 10,70 Euro pro geleisteter Arbeitsstunde angehoben. Eine weitere Erhöhung für das Jahr 2017 auf 11,00 Euro pro Stunde ist beim Mindestlohn für Gerüstbauer ebenfalls schon beschlossene Sache. Die Arbeitgeber müssen den erhöhten Betrag auch dann zahlen, wenn sie ihre Mitarbeiter bei Projekten im Ausland einsetzen. Das dürfte ein Signal sein, auch den Mindestlohn für andere Berufe mit ähnlich körperlich schwerer Arbeit anzuheben.

Resistente Erreger sind ab Mai 2016 meldepflichtig

Die Meldepflichten für Erreger, die nicht mit Antibiotika bekämpft werden können, wird ebenfalls ab dem 1. Mai 2016 verschärft. Die Meldepflicht greift künftig nicht erst dann, wenn ein Patient aufgrund solcher Erreger erkrankt, sondern bereits die Entdeckung von resistenten Erregern muss künftig direkt gemeldet werden. Damit soll das Gesundheitsamt einen Zeitvorsprung beim Ergreifen geeigneter Maßnahmen der Bekämpfung erhalten. Ergänzend wurde die Meldepflicht auf Arbo-Viren ausgeweitet. Das ist eine Konsequenz aus der aktuell rasanten Verbreitung von Zika. Von den Arbo-Viren sind derzeit sechs verschiedene Gruppen bekannt, die auf den Menschen übertragen werden können. Dazu gehören die Asfarviridae, die Bunyaviridae, die Flaviviridae, die Orthomyxoviridae sowie die Reoviridae und Togaviridae.

Quelle: Focus, Wikipedia

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