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Mietpreisbremse: Fazit ein Jahr nach Einführung

Vor einem Jahr hat man in Berlin die Mietpreisbremse eingeführt – Zeit für ein erstes Fazit: Die Mietpreisbremse in der deutschen Hauptstadt greift nicht. Im Schnitt sind die Mieten in Berlin um 31 Prozent teurer als zulässig, berichtet die „Süddeutsche Zeitung“.  Dabei beruft sich das Blatt in seinem Bericht auf eine Studie für den Mietmarkt der Bundeshauptstadt, die im Auftrag des Berliner Mietervereins vom Forschungsinstitut Regiokontext erstellt wurde.

Mietpreisbremse in Berlin wird nicht ernst genommen

Im Juni 2015 hat Berlin als erstes Bundesland in Deutschland die Mietpreisbremse eingeführt. Mit dem Gesetz wollte man sprunghafte Mieterhöhungen gerade in deutschen Großstädten verhindern. Demnach dürfen die Mieten auch bei Neuvermietung in ausgewählten Regionen nur maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Für die Stadt Berlin gilt das im gesamten Stadtgebiet.

Allerdings wird die Mietpreisbremse nicht ernst genommen, wie Siegmund Chychla, Vorstandsmitglied beim Deutschen Mieterbund, erklärte. Viele Ausnahmen und quasi nicht vorhandene Sanktionen lassen Vermietern nahezu freie Hand. Auch bei Neubauten und nach umfassender Sanierung gilt die Mietpreisbremse nicht. Selbst wenn Vermieter vor Einführung des Gesetzes zu hohe Mieten kassiert haben, werden sie mit der Mietpreisbremse nicht gezwungen, diese abzusenken. Ebenfalls liegt das Problem bei den Mietern selbst, denn nur die wenigstens von ihnen, die zu hohe Mieten zahlen, gehen dagegen vor.

Berlin will gegen verpuffte Mietpreisbremse vorgehen – aber erst später

Andreas Geisel, Berliner Bausenator, wirbt derzeit laut „SZ“-Angaben bei den Amtskollegen in Hamburg und NRW um eine Bundesratsinitiative. Mit dieser soll die Mietpreisbremse nachjustiert werden. So sollen Vermieter unter anderem dazu gezwungen werden, die vorher verlangten Preise anzugeben. Bisher sieht die Regelung vor, dass entsprechende Verträge erst bei einem Gerichtsverfahren vorzulegen sind.

Auch Ulrich Kelber, parlamentarischer Staatssekretär im Bundesjustizministerium, erklärte der „Süddeutschen Zeitung“ gegenüber, dass man eingreifen müsse, wenn sich herausstellt, dass die Mietpreisbremse nicht greift. Die Nachbesserungen sollen laut Ministerium aber erst nach einer entsprechenden Auswertung eingeleitet werden, die nicht vor dem Jahr 2017 zu erwarten ist.

Quelle: AFP

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