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G7-Gipfel: Sicherheitsmaßnahmen werden weiter verschärft

Eigentlich ist es eine gute Sache, wenn sich die Chefs der wichtigsten Staaten der Welt treffen, um gemeinsam eine Strategie für die Zukunft zu besprechen. Dennoch hat der G7-Gipfel Anfang Juni 2015 auf Schloss Elmau auch einige erbitterte Gegner. Sie haben Kundgebungen und andere Aktionen angekündigt. Die lokalen Behörden reagierten mit harten Verboten, die teilweise sehr merkwürdige Begründungen haben. Diese Erfahrung musste jetzt das Bündnis „Stop G7 Elmau“ machen.

Anti-G7-Camp wurde von Stadtverwaltung unterbunden

Die Führungsspitze des Bündnisses „Stop G7 Elmau“ hatte für die Durchführung der eigenen Aktionen bereits vor einiger Zeit ein rund 7.000 Quadratmeter großes Grundstück in Garmisch-Partenkirchen gepachtet, um ein Camp für die eigenen Anhänger zu errichten und eine Kundgebung mit bis zu 1.000 Teilnehmern durchzuführen. Genau dieses Camp wurde jetzt von der Stadtverwaltung Garmisch-Partenkirchen verboten. Dabei verwies man nicht einmal auf die Sicherheit der Teilnehmer am G7-Gipfel auf Schloss Elmau, sondern begründete das Verbot damit, dass sich die Fläche des geplanten Camps „in einem Überschwemmungsgebiet“ der nahe gelegenen Loisach befindet. Die aktuellen Wetterprognosen würden Hinweise darauf geben, dass das Gelände bis auf eine Höhe von einem halben Meter geflutet werden könnte.

Wie reagierten die Gegner des G7-Gipfels auf das Verbot?

Vom Bündnis „Stop G7 Elemau“ wurde bereits angekündigt, dass Rechtsmittel gegen das Verbot des Camps eingelegt werden sollen. Details zum weiteren Vorgehen will das Bündnis in einer Pressekonferenz am 27. Mai 2015 erläutern. Der Eigentümer des gepachteten Grundstücks steht inzwischen unter Polizeischutz, nachdem er sich massiven Anfeindungen ausgesetzt sah. Sigrid Meierhofer, die Bürgermeisterin von Garmisch-Partenkirchen, sieht sich mit ihrem Verbot auf der sicheren Seite. Die Stadtverwaltung habe die Interessen aller Beteiligten genau gegeneinander aufgewogen, betonte sie in einem Statement. Sie setzte hinzu, dass die Gewährung der Demonstrationsfreiheit, die eines der Grundrechte der Verfassung darstellt, nicht von der Einrichtung eines Camps abhängig ist.

Quelle. Süddeutsche

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