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Für Abschaffung Roaming-Gebühren weiteres Problem gelöst

Als Roaming-Gebühren werden Aufschläge bezeichnet, die von den Mobilfunkprovidern dann erhoben werden, wenn die Kunden ihre Handys auch im Ausland nutzen. Sie waren zeitweise extrem hoch. Jedoch haben Beschlüsse der EU-Kommission dafür gesorgt, dass sie seit 2008 schrittweise immer mehr gesenkt wurden. Zum 15. Juni 2017, also pünktlich zum Beginn der sommerlichen Reisesaison, sollen die Roaming-Gebühren nun komplett abgeschafft werden. Eine wichtige Voraussetzung dafür waren Preisvorgaben für die Verrechnung der Kosten zwischen den verschiedenen Netzbetreibern. Diese sind von der EU Ende Januar 2017 beschlossen worden. Damit können Reisende im gesamten europäischen Ausland zu den gleichen Kosten telefonieren wie im Inland.

Wie haben sich die Roaming-Gebühren in den letzten Jahren entwickelt?

Eine erste Deckelung der Aufschläge erfolgte zum 30. August 2008. Danach durften als Roaming-Gebühren nur noch 22 Cent netto für eingehende und 46 Cent für ausgehende Gespräche erhoben werden. In einem zweiten Schritt reduzieren sich die International Roaming-Gebühren 2011 auf 35 und 11 Cent. Erstmals wurde auch eine Kostendeckelung für SMS eingeführt und auf 11 Cent netto festgelegt. Danach erfolgten jährliche Senkungen der zulässigen Maximalpreise, sodass die Kunden im Jahr 2011 nur noch 19 Cent für im Ausland gestartete und 5 Cent netto für entgegengenommene Auslandstelefonate bezahlen mussten. Für eine Auslands-SMS durften höchsten noch 6 Cent in Rechnung gestellt werden. Das führte zu einem Kuriosum, weil die Inlands-SMS bei den meisten Verträgen der deutschen Provider 9 Cent netto kostete. Die Aufschläge für International Roaming innerhalb der Europäischen Union sollten eigentlich bereits im Jahr 2015 vollständig abgeschafft werden.

Mobilfunkprovider werden an strenge Vorgaben gebunden

Die Grundlage der Abschaffung der Gebühren für das International Roaming in den EU-Ländern sind Obergrenzen für die Gebühren, wie zwischen den Netzbetreibern abgerechnet werden dürfen. Sie wurden gegenüber den bisher gültigen Obergrenzen deutlich reduziert. Pro Anrufminute dürfen sich die Provider gegenseitig höchstens noch 3,2 Cent in Rechnung stellen. Ab dem 15. Juni 2017 gilt bei der Datennutzung eine Preisgrenze von 7,70 Euro netto pro Gigabyte. Zum Jahresbeginn 2022 soll sie auf 2,50 Euro pro Gigabyte sinken. Im Jahr 2010 lag die Preisgrenze bei der Nutzung von Datenvolumen noch bei 800 Euro pro Gigabyte.

Quelle: europarl.europa.eu

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