Alltagsmagazin.de

News und Tipps aus allen Lebensbereichen

Ferrero muss genauere Mengenangaben machen

Das Frankfurter Landgericht hat entschieden, dass der Süßwarenhersteller Ferrero genauere Mengenangaben auf der Verpackung des Konfekts „Raffaello“ liefern muss. Die konkrete Stückzahl, die im Karton enthalten ist, müsse auf der Verpackung ersichtlich sein. Eine reine Gramm-Angabe hilft dem Verbraucher nicht, heißt es in dem Urteil, das allerdings noch nicht rechtskräftig ist. Wiebke Franz von der Verbraucherzentrale Hessen sieht das ähnlich: Entweder müssen Verbraucher die richtige Anzahl an Konfekt sehen oder sie zumindest auf der Verpackung ablesen können. Nur so könnte man die gekaufte Menge richtig einschätzen.

Klage gegen Ferrero ging Beschwerde bei Lebensmittelklarheit.de voraus

Der Klage ging eine Beschwerde eines hessischen Verbrauchers bei Lebensmittelklarheit.de, einem Portal der Verbraucherzentralen, voraus. Der Verbraucher hatte sich darüber geärgert, dass auf der „Raffaello“-Verpackung lediglich die Mengenangabe 230 Gramm stand. Er erfuhr allerdings nicht, wie viel eine einzelne Kugel des Konfekts wiegt oder wie viele Kugeln in der Packung enthalten waren.

Ferrero argumentierte, dass es zu minimalen Schwankungen beim Gewicht des Konfekts kommen könne. Dies könne durch etwas mehr oder weniger Kokosraspeln pro Kugel entstehen. Daher sei die Angabe der genauen Anzahl der Kugeln nicht möglich. Die Verbraucherzentrale ließ sich von diesen Argumenten nicht überzeugen und mahnte Ferrero ab.

Verbraucherzentrale beruft sich auf EU-Lebensmittelverordnung

Die Verbraucherzentrale beruft sich dabei auf die EU-Lebensmittelverordnung. Diese verpflichtet Hersteller dazu, nicht nur die Nettofüllmenge, sondern auch die Stückzahl offenzulegen, wenn mehrere einzeln verpackte Pralinen, Eisportionen oder Schokoriegel in einer Verpackung angeboten werden. Die Umhüllung der „Raffaellos“ wurde auch vom Gericht als Einzelverpackung angesehen. Anders sah das Hersteller Ferrero selbst, der die Verpackung als Trennhilfe ansah, ähnlich wie bei einzeln eingewickelten Bonbons.

Das Urteil fiel bereits am 11. Oktober, Hersteller Ferrero hat mittlerweile Berufung eingelegt. Das Unternehmen begründete diesen Schritt damit, dass die „Umsetzung eines solchen Urteils an der Praxis vorbeigehe“. Auch habe das Urteil, wenn es rechtskräftig würde, Auswirkungen auf die gesamte Süßwarenbranche. Daher habe man den Fall dem Oberlandesgericht Frankfurt zur Überprüfung vorgelegt, um für sich selbst, aber auch die ganze Branche Rechtssicherheit zu schaffen.

Quelle: dpa

About Author