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Kinderuhren mit Abhörfunktion von Bundesnetzagentur verboten

Kinderuhren, die eine Abhörfunktion aufweisen, dürfen nicht mehr verkauft werden. Das hat jetzt die Bundesnetzagentur beschlossen. Die Behörde ging bereits gegen mehrere Angebote entsprechender Smartwatches im Internet vor.

Wie funktionieren die Kinderuhren mit Abhörfunktion?

Wenn Eltern ihrem Nachwuchs eine solche Smartwatch kaufen, können sie durch eine App die Uhr mit benutzen. Dadurch ist es möglich, die Umgebung der Kinder unbemerkt abzuhören, erklärt Jochen Homann, Präsident bei der Bundesnetzagentur. Die Uhren werden laut Ermittlungen der Behörde von Eltern sogar im Unterricht benutzt, um die Lehrer abzuhören, so Homann weiter. Diese Abhörfunktion ist in Deutschland allerdings verboten.

Betroffen von dem jetzt ausgesprochenen Verkaufsverbot sind sehr viele Smartwatches, die speziell für Kinder zwischen fünf und zwölf Jahren konzipiert wurden. Sie verfügen über eingeschränkte Telefoniefunktionen, die sich mittels App steuern lassen. Allerdings kann die App auch darüber verfügen, dass eine beliebige Telefonnummer angerufen wird, und zwar ohne, dass das Kind, welches die Uhr trägt, dies bemerkt. Dadurch können auch die Gespräche des Uhrenträgers sowie dessen Umgebung abgehört werden.

Kinderuhren mit Abhörfunktion: Schon Besitz ist strafbar

Nach der Entscheidung rät die Bundesnetzagentur Eltern, die solche Uhren besitzen, sie vernichten zu lassen. Idealerweise lassen sie sich über die Vernichtung auch einen Nachweis ausstellen. Denn mit der aktuellen Entscheidung wurde selbst der Besitz einer Smartwatch mit Abhörfunktion unter Strafe gestellt. Werden der Bundesnetzagentur Käufer entsprechender Uhren bekannt, fordert sie diese auf, die Uhren zu vernichten und einen Nachweis über deren Vernichtung einzusenden.

Bereits zu Jahresbeginn hatte die Bundesnetzagentur aus genau denselben Gründen die Kinderpuppe „Cayla“ aus dem Verkehr gezogen. Die Puppe war ebenfalls in der Lage, die Gespräche von Kindern und ihrer Umgebung unbemerkt aufzunehmen und weiterzuleiten.

Quelle: dpa

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