Die Reform der Erbschaftssteuer war zwischen Union und SPD ein wichtiger Streitpunkt. Jetzt haben beide Parteien aber eine Einigung erzielt und kommen dabei der Wirtschaft einen guten Schritt näher.
Erbschaftssteuer – Regeln für Firmenerben gelockert
So einigten sich die Spitzenvertreter von Union und SPD mit dem Bundesfinanzministerium nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur darauf, die Vorgaben bei Firmenerben zu lockern. Wie geplant kann der Gesetzentwurf von Finanzminister Wolfgang Schäuble nun am morgigen Mittwoch im Bundeskabinett beschlossen werden.
Diese Freigrenzen sollen bei Erbschaftssteuer gelten
In der Erbschaftssteuer sind bestimmte Freigrenzen vorgesehen. Werden diese überschritten, kommt es zur so genannten „Bedürfnisprüfung“. In der Wirtschaft gelten diese Freigrenzen als heftig umstritten. Sie lagen bisher bei 20 Millionen Euro pro Erbfall, sollen jetzt aber auf 26 Millionen Euro angehoben werden.
Familienunternehmen mit Kapitalbindungen sollen Freigrenzen von 52 statt bisher 40 Millionen Euro erhalten. Werden diese Freigrenzen nicht erreicht, können Erben automatisch weiter in den Genuss der Verschonung kommen.
Quelle: Südwestpresse
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