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Einspruch gegen Steuerbescheid lohnt sich

Steuerbescheide sind längst nicht immer richtig und Verbraucher sind gut beraten, wenn sie ihren Steuerbescheid gründlich prüfen und bei Unklarheiten auch Einspruch gegen diesen einlegen. Denn zwei Drittel der eingelegten Einsprüche aus dem Jahr 2014 waren erfolgreich, wie jetzt Zahlen des Bundesfinanzministeriums belegen. Demnach führten 2,87 Millionen der insgesamt 4,23 Millionen erledigten Einspruchsverfahren zu einem veränderten Steuerbescheid.

Wie das Ministerium betont, ist das aber kein Indiz für eine fehlerhafte Arbeit in den Finanzämtern Deutschlands. Oftmals würden Steuerzahler erst im Einspruchsverfahren zusätzliche Belege vorlegen oder gar eine Steuererklärung abgeben.

Weniger Einsprüche gegen Steuerbescheide 2014

Wie das Bundesfinanzministerium mitteilte, haben die Finanzämter im letzten Jahr 3,47 Millionen Einsprüche erreicht, das sind 18 Prozent weniger als noch ein Jahr zuvor. Erledigt werden konnten 4,23 Millionen Einsprüche, annähernd so viele wie im Vorjahr. Dementsprechend sank auch die Zahl der bisher unerledigten Einsprüche. Diese lag am 01. Januar 2014 noch bei 3,91 Millionen, am 31. Dezember 2014 nur noch bei 2,88 Millionen.

Thomas Eigenthaler, Vorsitzender der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, die für die Mitarbeiter der Finanzverwaltung zuständig ist, sprach angesichts der sinkenden Einsprüche von einer „schönen Zahl“. Er erklärte aber auch, dass 1,5 Millionen der Ende 2014 unerledigten Einspruchsverfahren zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht abgeschlossen werden konnten. Für diese standen noch Urteile des Bundesfinanzhofs oder des Bundesverfassungsgerichts aus.

62.000 Mal wurde gegen die Finanzämter wegen des Steuerbescheids geklagt

Vielfach wird Einspruch gegen den Steuerbescheid auch dann eingelegt, wenn dabei Bezug auf ein noch anhängiges Mustergerichtsverfahren genommen wird. In diesen Fällen könne der Steuerbescheid aber nur dahingehend abgeändert werden, dass ein Vorläufigkeitsvermerk in diesen eingefügt wird.

Zusätzlich haben Steuerzahler die Möglichkeit, gegen das Finanzamt zu klagen, wenn das Einspruchsverfahren nicht wie erhofft ausgeht. Allerdings kommen derartige Klagen in der Praxis nur selten vor. Im vergangenen Jahr wurden 62.000 Klagen gegen den Fiskus eingereicht, diese betreffen demnach gerade einmal 1,5 Prozent der erledigten Einsprüche.

Wie Eigenthaler in diesem Zusammenhang erklärte, nehmen die Finanzämter zunächst umfangreiche Prüfungen vor, bevor eine Klage überhaupt eingereicht werden kann. Daher haben diese Klagen vor Gericht nur eine „sehr geringe“ Aussicht auf Erfolg.

Quelle: Welt

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