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Einigung im Streit um „Happy Birthday“ in Sicht

„Happy Birthday“ gehört zu den am häufigsten genutzten Geburtstagssongs in aller Welt. Doch seit einigen Monaten läuft vor amerikanischen Gerichten ein erbitterter Streit darum, wer der rechtmäßige Inhaber der Urheberechte an diesem Song ist. Behauptet hatte das das Unternehmen Warner/Chappell Music und diese Behauptung zum Anlass genommen, um satte Lizenzgebühren für die Nutzung von „Happy Birthday“ in Filmen und Serien abzukassieren. Nun stellte der US-Richter George King klar, dass die Urheberrechte von Warner/Chapell Music niemals rechtskräftig erworben wurden. Für das Unternehmen könnte das nun bedeuten, dass die über Jahrzehnte hinweg zu Unrecht vereinnahmten Lizenzgebühren von insgesamt rund zwei Millionen Dollar zurückgezahlt werden müssen.

Verfahren um „Happy Birthday“ wird mit Vergleich beendet

Nachdem bei der neuerlichen Verhandlung alle Parteien zugestimmt haben, sich im Rechtsstreit um „Happy Birthday“ in einem Vergleich zu einigen, wurde eine Anordnung des Richters außer Kraft gesetzt, die ab dem 15. Dezember 2015 gegriffen hätte. Welche Bedingungen für den Vergleich von den streitenden Parteien gestellt werden, wird vom zuständigen Bezirksgericht derzeit noch unter Verschluss gehalten. Sie sollen erst nach dem Abschluss des kompletten Verfahrens zu „Happy Birthday“ veröffentlicht werden. Als Klägerin im aktuellen Rechtsstreit war Filmproduzentin Jennifer Nelson aufgetreten. Sie wollte einen Dokumentarfilm zur Entstehungsgeschichte von „Happy Birthday“ drehen und sollte dafür 1.500 Dollar Lizenzgebühr an Warner/Chappell Music zahlen.

Wie reagierte Warner/Chapell Music auf das Ergebnis?

Die Pressesprecher von Warner/Chappell Music zeigten sich nach der Verhandlung sehr erleichtert, dass der Fall nun auf eine gütliche Einigung zusteuert. Sie hatten seit dem Aufkauf der Birch Tree Group im Jahr 1988 im guten Glauben gehandelt, die Urheberrechte an „Happy Birthday“ rechtskräftig zu besitzen. Doch selbige wurde von den Schwestern Jessica und Patty Hill niemals an die Birch Tree Group und auch nicht an das Vorgängerunternehmen Summy Co. übertragen. Die Öffentlichkeit zeigte sich sehr überrascht, dass das 1893 erstmals veröffentlichte Lied „Happy Birthday“ überhaupt noch unter Urheberrechtsschutz steht. In der überwiegenden Mehrheit der Länder der Welt endet dieser Schutz 70 Jahre nach dem ersten Erscheinen. In den USA gilt jedoch eine andere Regelung. Die 70jährige Frist beginnt erst mit dem Tod des Urhebers zu laufen. Damit besteht dieser Schutz zumindest für ausländische Nutzer noch bis zum Jahresende 2016.

Quelle: Variety

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