Die Bundesregierung engagiert sich sehr stark für den Ausbau der
Theorie und Realität klaffen bei der E-Mobilität auseinander
Im November 2019 hatte die Bundesregierung beschlossen, dass innerhalb des nächsten Jahrzehnts rund eine Million öffentliche Ladestationen in Deutschland zur Verfügung stehen sollen. Die aktuelle Zahl liegt bei etwa 21.000 Stück. Im Durchschnitt müssten also pro Kalendertag etwa 200 neue Ladestationen in Betrieb gehen, wenn die Bundesregierung dieses Ziel erreichen will. Doch davon ist die Realität weit entfernt. Im gesamten Jahr 2019 wurden in ganz Deutschland gerade einmal rund 3.000 neue Ladestationen in Betrieb genommen. Das sind pro Tag nicht einmal 10 Stück. Eine große Abweichung dürfte auch dadurch nicht zustandekommen, dass die Werte vom Monat Dezember noch nicht vollständig erfasst wurden. Wie sich die neu in Betrieb genommenen Ladestationen für die E-Mobilität auf die einzelnen Bundesländer verteilen, geht aus der Antwort der Bundesregierung leider nicht hervor.
E-Mobilität: Umfangreiche Zuschüsse zu den Kosten für Ladestationen
Eine Ursache des in Deutschland noch nicht flächendeckend erfolgten Ausbaus stellen die hohen Kosten für die Errichtung von Ladepunkten für E-Autos dar. Das ist der Bundesregierung bewusst. Deshalb wird der größte Teil der in den nächsten vier Jahren für die Errichtung von Tank- und Ladeinfrastrukturen bereitgestellten 3,4 Milliarden Euro in den Ausbau der Infrastrukturen für Elektromobilität gehen. Wer Ladestationen bis zu einer Gesamtleistung von 22 Kilowatt aufstellen möchte, kann sich 60 Prozent der Kosten bis zu einem Maximalbetrag von 3.000 Euro pro Ladepunkt fördern lassen. Die 60-prozentige Förderung gibt es auch für leistungsstärkere Anlagen. Allerdings gelten dafür andere Maximalbeträge. Bis zu 12.000 Euro pro Ladepunkt gibt es bei Schnellladesystemen mit einer Ladeleistung bis zu 100 Kilowatt. Noch größere Schnellladeanlagen können mit Förderungen von bis zu 30.000 Euro pro Ladepunkt bezuschusst werden. Zusätzlich gibt es Zuschüsse für die Anschlussgebühren. Sie betragen beim Niederspannungsnetz bis zu 5.000 Euro und beim Mittelspannungsnetz bis zu 50.000 Euro.
Quelle. Deutscher Bundestag Drucksache 19/16436
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