Zu den Klimaschutzzielen der Bundesregierung gehört es, die CO2-Emmissionen im Bereich Verkehr bis zum Jahr 2030 um mindestens 40 Prozent im Vergleich zum Referenzjahr 1990 zu senken. Ohne eine massive Steigerung des Anteils der
Wie ist der aktuelle Stand bei LKW mit alternativem Antrieb?
Die Bundesregierung lieferte dazu Zahlen in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag. Danach waren zum Stichtag (1. Juli 2023) in Deutschland insgesamt mehr als 3,9 Millionen LKW zugelassen. Der Anteil der Lastkraftwagen mit alternativen und klimafreundlichen Antrieben lag zu diesem Zeitpunkt gerade einmal bei etwas mehr als 1,73 Prozent. Elektroantriebe mit Batterie machten davon mehr als 99 Prozent aus. LKW mit Wasserstoff beschickter Brennstoffzelle brachten es lediglich auf einen Anteil von 0,002 Prozent und Plug-In-Hybride auf einen Anteil von 0,01 Prozent. Zu den dafür verantwortlichen Ursachen zählen nach wie vor hohe Preise für solche Fahrzeuge sowie gravierende Lücken in der Ladeinfrastruktur.
Warum ist der Anteil der klimafreundlichen Nutzfahrzeuge so niedrig?
Die weitere Finanzierung der Förderprogramme für den Umstieg von Diesel-LKW und Diesel-Bussen auf Modelle mit alternativen Antrieben sind aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom November 2023 in Gefahr. Deshalb konnte die Bundesregierung dazu in ihrer Antwort auch keine konkreten Aussagen machen. Sie verwies stattdessen auf die Bevorzugung solcher Nutzfahrzeuge in den Bestimmungen zur LKW-Maut. Die Antwort enthält das Versprechen, die Ladeinfrastrukturen zeitnah zu verbessern. Zudem sollen die Bearbeitungszeiten der Anträge auf Fördermittel (die derzeit im Schnitt bei drei Monaten liegen) signifikant verkürzt werden. Wissenswert ist an dieser Stelle, dass sich die Anzahl der nach der KsNI-Richtlinie geförderten Fahrzeuge in jüngster Zeit kontinuierlich erhöht hat. 2021 wurden lediglich 41 LKW mit einem E-Antrieb mit Batterie gefördert. Im Jahr 2022 waren es bereits 962 LKW und 2023 wurden 6.756 geförderte E-LKW gezählt.
Quelle: Deutscher Bundestag Drucksache 20/9976
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