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Deutschland will die Stillförderung weiter verstärken

Mother breastfeeding her baby

Die Stillförderung kommt im Rahmen des Aktionsplans „IN FORM“, der bereits im Jahr 2008 ins Leben gerufen wurde.

Die Stillförderung ist in Deutschland bereits gesetzlich verankert. Zu finden sind diese Regelungen im Paragrafen 7 des Mutterschutzgesetzes, der Freistellungszeiten von der Arbeit zum Stillen der Babys vorsieht. Danach stehen Müttern im ersten Lebensjahr ihrer Babys zusätzliche Pausen von mindestens täglich 2 x 30 Minuten oder einmal 60 Minuten zu. Wer acht Stunden ohne eine mindestens zweistündige Pause arbeitet, hat sogar Anspruch auf 2 x 45 Minuten oder einmal 90 Minuten pro Tag. Die einmalig längeren Pausen sind für Mütter gedacht, die im näheren Umfeld ihres Arbeitsplatzes keine Gelegenheit zum Stillen haben.

Wie sieht die Strategie der Stillförderung in Deutschland aus?

Der Fokus der künftigen Stillförderung in Deutschland liegt bei einer individuellen Unterstützung der Mütter in den ersten zwölf Monaten nach der Entbindung. Damit sollen die Motivation und die Zahl der stillenden Mütter erhöht werden. Aktuell ist die Lage nicht befriedigend, denn lediglich 40 Prozent der Babys werden in den ersten vier Lebensmonaten ausschließlich mit Muttermilch ernährt. Die künftige Stillförderung besteht aus insgesamt acht Modulen. Ein wichtiger Punkt ist dabei die Vereinbarkeit des Stillens mit den beruflichen Anforderungen. Die Förderung soll außerdem auf kommunaler Ebene mit der Bereitstellung von Räumlichkeiten zum Stillen erfolgen. Zusätzlich gibt es Überlegungen, Einfluss auf die Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten zu nehmen. Zudem gehört zu dem neu aufgelegten Part des Aktionsplans „IN FORM“ ein systematisches Monitoring der Säuglingsernährung. Die Finanzierung der im Juli 2021 beschlossenen Maßnahmen ist bereits gesichert.

Gesunde Ernährung wird als Muss für den Lehrplan in Schulen angesehen

In den Grundschulen soll der Erwerb des „Ernährungsführerscheins“ ein fester Bestandteil des Lehrplans sein. Erst- bis Viertklässler lernen dabei, welche Nahrungsmittel für sie förderlich und welche schädlich für die Gesundheit sind. Für die 5. und 6. Klassen gibt es mit dem Lehrplanmodul „SchmExperten“ ähnliche Angebote. Allerdings liegen der Bundesregierung nach den Angaben in der Antwort auf eine Kleine Anfrage von Bundestagsabgeordneten keine belastbaren Daten vor, wie viele Schulen davon Gebrauch machen. Sie sollen erst in den nächsten Wochen erhoben werden. Die einzige offizielle Zahl kommt vom Bundeszentrum für Ernährung. Danach haben deutschlandweit bereits mehr als eine Million Schülerinnen und Schüler den „Ernährungsführerschein“ erworben.

Quelle: BZfE, BMEL, Mutterschutzgesetz, Deutscher Bundestag Drucksache 19/31464

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