Nach dem Willen der Europäischen Kommission sollen die in der Richtlinie 96/53/EG festgelegten Maximalgrößen für die sogenannten
Bundesregierung kann Änderungen rund um die EuroCombis nicht zustimmen
Das Hauptproblem der Bundesregierung ist, dass die Infrastrukturen des Straßenverkehrs in Deutschland eine volle Ausnutzung der von der EU-Kommission geplanten Erweiterungen der Zulässigkeit der Gigaliner gar nicht zulassen. In der Antwort auf die Kleine Anfrage werden mehrere Faktoren konkret benannt. Dazu gehören die Erhöhung des zulässigen Gesamtgewichts der EuroCombis um 4 Tonnen sowie die Erweiterung der zulässigen Last pro Achse auf 12,5 Tonnen. Die Bundesregierung sieht davon die Sicherheit der Brücken gefährdet. Zudem geht es um die geplante Anhebung der Maximalhöhe der Fahrzeuge von aktuell 4,00 Metern auf 4,30 Metern nach der Neuregelung. Eine solche Maximalhöhe lassen die meisten Brückendurchfahrten nicht zu und außerdem sind die Straßentunnel in Deutschland nicht auf eine Fahrzeughöhe von mehr als 4,00 Metern ausgelegt. Das heißt, die Bundesregierung wird die Zustimmung zu den Änderungen der Richtlinie 96/53/EG verweigern müssen.
Wo gibt es bei der Nutzung von EuroCombis in Deutschland noch Probleme?
Lang-Lastkraftwagen (beispielsweise Duo-Trailer) haben Umwelt- und Klimavorteile, solange durch ihren Einsatz keine Rückverlagerung des Güterverkehrs von der Schiene auf die Straße verursacht wird. Allerdings stoßen sie an vielen Stellen des deutschen Straßennetzes an Grenzen. Trotz mitlenkenden Achsen drohen durch den gegenüber „normalen LKW“ vergrößerten Wendekreis Probleme beispielsweise an Kreisverkehren. Deshalb dürfen sie aktuell nur über Ausnahmegenehmigungen speziell dafür zugelassene Strecken befahren. Das schränkt auch die Ausweitung auf die Verwendung von Lang-Lastkraftwagen im internationalen Transitverkehr erheblich ein. Es gibt aber auch eine gute Nachricht, denn die Zulassung für den Testbetrieb das Lang-Lkw Typ 1 (maximale Länge 17,88 Meter) wurde bis zum Jahresende 2026 verlängert.
Quelle: Deutscher Bundestag Drucksache 20/12319
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