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13. Mai 2025: Die Parkuhr wird 90 Jahre alt

Woman Pays For Parking At Meter

Wer hat die Parkuhr erfunden und wie hat sie sich im Laufe der Zeit entwickelt? Wir gehen diesen Fragen zum Jubiläum auf den Grund.

Die Geschichte der Parkuhr begann vor nunmehr 90 Jahren. Belegt ist das durch die Anmeldung eines Patents am 13. Mai 1935. Dieses Patent wurde später mit der Kennung 2.118.318 durch das amerikanische Patentamt eingetragen. Einreicher des Antrags auf die Eintragung des Patents für die Parkuhr war Carlton Cole Magee. Interessanterweise handelte es sich dabei nicht um einen klassischen Erfinder, sondern Carlton Magee war Zeitungsverleger und zusätzlich als Rechtsanwalt tätig. Die von ihm ursprünglich mit dem Titel „Magees Independent“ wurde noch weit über seinen Tod hinaus als „New Mexico State Tribune“ weitergeführt. Außerdem versuchte er erfolglos, eine politische Karriere zu starten.

Wie ging die Geschichte der Parkuhr weiter?

Oklahoma City war die erste Kommune, welche die Potenziale der Parkuhren zur Generierung von Einnahmen ausnutzte. Die erste Parkuhr wurde dort im Juli 1935 in Betrieb genommen. Aufgrund ihres Aussehens wurde sie im Volksmund „Schwarze Maria“ genannt. Für den Weg nach Europa benötigten die Automaten zur Bezahlung von Parkgebühren 17 Jahre. Den Rekord für die Aufstellung der ersten Parkuhr in Europa darf die Stadt Basel in der Schweiz für sich in Anspruch nehmen. Hersteller der dortigen Exemplare war die heutige Roberit AG mit rechtlichem Hauptsitz in Lugano (Schweiz). 1954 orderte auch die Stadtverwaltung Duisburg Parkuhren und sicherte sich damit den Rekord für die erste Kommune mit automatischer Kassierung der Parkgebühren in Deutschland. Bereits zwei Jahre zuvor startete der Bau von mechanischen Parkuhren in drei Unternehmen. Eingang in die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung fanden die „Parkographen“ im Mai 1956. Digitale Parkuhren sind in der deutschen Gesetzgebung seit dem Jahr 2005 erlaubt.

Wie hoch sind die Parkgebühren in Deutschland?

Auskunft dazu liefert eine aktuelle Studie der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Darin wurde untersucht, in welcher Höhe Autofahrer Parkgebühren pro Stunde in den größeren Städten in Deutschland bezahlen müssen. Spitzenreiter ist dabei Darmstadt, wo stellenweise bis zu 6,00 Euro pro Stunde verlangt werden. Mit bis zu 5,50 Euro pro Stunde müssen Autofahrer in Stuttgart rechnen. Doch es geht auch anders, wie ein Blick nach Frankfurt an der Oder beweist. Dort sind je nach Ort entweder 0,25 Euro oder 0,50 Euro pro Stunde fällig. Nicht alle Kommunen in Deutschland bieten eine sogenannte „Brötchentaste“ an. Sie ist für Kurzzeitparker gedacht, die beispielsweise nur die namensgebenden Brötchen holen wollen. Eine solche Taste gibt es bei den von der DUH untersuchten Städten in Baden-Württemberg nur in Stuttgart und in Bayern nur in Ingolstadt. Anders ist die Situation unter anderem in Sachsen-Anhalt, dem Saarland und in Nordrhein-Westfalen. Dort sind die „Brötchentasten“ an den Parkuhren in zahlreichen Städten anzutreffen.

Quelle: Schweizerisches Nationalmuseum, Straßenverkehrsordnung, DUH

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