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Planwagenfahrten: Bürokratische Hürden in Deutschland sind hoch

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Die zu vielen Arten des Brauchtums gehörenden Planwagenfahrten erfordern einen hohen bürokratischen Aufwand. Wie umfangreich sind die Genehmigungspflichten?

Die Bürokratie rund um die Durchführung von Planwagenfahrten in Deutschland waren Gegenstand einer Kleinen Anfrage von FDP-Bundestagsabgeordneten. Mittlerweile hat die Bundesregierung dazu eine Antwort vorgelegt. Sie sieht danach keine Notwendigkeit, etwas an den dabei zu beachtenden Gesetzen und Genehmigungspflichten zu ändern, obwohl sie sich der Bedeutung der Fahrten mit Planwagen (auch Planenwagen genannt) für die Pflege des Brauchtums in Deutschland sowie des Stellenwerts in den touristischen Angeboten durchaus bewusst ist.

Wie sieht der Wust der rechtlichen Regelungen rund um Planenwagen aus?

Das Problem in Deutschland ist, dass die Flächen der Planwagen als Ladefläche gelten. Dazu sagt der Paragraf 21 der Straßenverkehrsordnung eindeutig, dass bis auf wenige Ausnahmen (Landwirtschaft, Baufahrzeuge) auf der Ladefläche niemand mitfahren darf. Eine Mitnahme von Personen auf den Ladeflächen von Anhängern ist grundsätzlich verboten. Die Einstufung als Anhänger bekommen die Planenwagen, wenn sie beispielsweise von einem Traktor gezogen werden. Hinzu kommen Anforderungen an die Erteilung einer Betriebserlaubnis, die sich aus dem Paragrafen 29 der Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO) ergeben. Hinzu kommen Genehmigungspflichten nach dem Paragrafen 70 der StVZO und dem Paragrafen 2 des Personenbeförderungsgesetzes.

Planwagenfahrten mit Pferden: Was ist zu beachten?

Ein weiteres Problem besteht bei Fahrten mit Planwagen, die nach der Art einer Kutsche aufgebaut sind und von Pferden gezogen werden. Sie benötigen einen FN-Wagenpass sowie ein FN-Kennzeichen. Diese werden nur erteilt, wenn die Fuhrwerke alle Anforderungen der StVZO und der StVO erfüllen. Außerdem müssen hier länderrechtliche Vorschriften beachten werden, die sich beispielsweise darauf beziehen, welche Wege und Straßen von Kutschen und pferdebespannten Planwagen benutzt werden dürfen. Das heißt, an dieser Stelle ist die Einholung von Ausnahmegenehmigungen erforderlich. Damit ist der Wust an Regelungen rund um Planwagenfahrten in Deutschland nicht zu Ende. Deshalb sollten potenzielle Anbieter solcher Fahrten genauere Erkundigungen beim zuständigen Straßenverkehrsamt einholen. Fragen zu den Anforderungen an die verkehrssichere Ausstattung können die Experten von TÜV und Dekra beantworten.

Welche Rolle spielen Planwagenfahrten in Deutschland?

Einerseits gehören Planwagenfahrten zum regionalen Brauchtum. Beispiele dafür liefern Schützenfeste in Süddeutschland und der Einsatz auf Inseln, auf denen die Nutzung privater PKW nicht erlaubt ist. Hinzu kommen die Lebensweisen von Gruppen, die komplett auf die Verwendung der technischen Errungenschaften verzichten, von denen eine Gefährdung des Klimas und der Umwelt ausgeht. Große Bedeutung haben Planwagenfahrten im touristischen Bereich. Ein gutes Beispiel dafür sind die Fahrten zum Brocken. Seit einiger Zeit werden die mit Planen überspannten Wagen auch als mobile Urlaubsunterkunft verstärkt gefragt. Sie sind beispielsweise nach dem Vorbild der historischen Conestoga-Planwagen oder der „Prairie-Schooner“ gestaltet.

Quelle: Deutscher Bundestag Drucksache 20/14840, StVO, StVZO, Dekra

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