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Dashcams im Fokus der Datenschützer

ParagrafenzeichenAls Dashcams werden Videokameras bezeichnet, die in Fahrzeugen zur durchgängigen Aufzeichnung des Geschehens rund um die Fahrzeuge verwendet werden. Sie gehören in einigen Ländern bereits zum Standard, um bei einem Unfall die Schuldfrage klären zu können. Die Ausbreitung der Dashcams in Deutschland hat gerade erst begonnen, aber die Datenschützer schlagen bereits Alarm.

Erste gerichtliche Entscheidung zu den Dashcams gefallen

Die Verwaltungsrichter in Ansbach fällten am 12. August 2014 ein erstes Urteil zur Zulässigkeit der Dashcams. Sie sind der Meinung, dass Dashcams nicht grundsätzlich als zulässig erklärt werden können. Wer damit vom Fahrzeug aus beispielsweise Aufnahmen macht, um sie später Dritten zugänglich zu machen, verstößt gegen die derzeit geltenden Regelungen des Datenschutzgesetzes. Insbesondere zählten die Ansbacher Richter das Hochladen auf Videoplattformen oder Social Networks auf. Auch die Übergabe von Aufnahmen der Dashcams zu Beweiszwecken an die Polizei halten die als nicht vereinbar mit dem deutschen Datenschutzgesetz.

Generelle Verbote der Dashcams sind sehr schwierig

Auslöser für das Urteil der Richter vom Verwaltungsgericht Ansbach war die Klage eines Rechtsanwalts gegen ein behördliches Verbot. Dieses war vom zuständigen Landesamt für Datenschutz für die Region Ansbach ausgesprochen worden und wurde durch das Verwaltungsgericht für unzulässig erklärt. Die Argumente des Klägers, er würde die Dashcam lediglich für die Beweisführung bei einem Unfall nutzen und alle anderen Aufnahmen umgehend wieder löschen, erwies sich als zugkräftig. Das Fazit: Bei der Zulässigkeit der Dashcams in Fahrzeugen kommt es auf den beabsichtigten Zweck an.

Was versteht man unter einer Dashcam?

Als Dashcam werden winzige Kameras bezeichnet, die an der Frontscheibe oder dem Armaturenbrett angebracht werden. Von klassischen Digitalkameras unterscheiden sich Dashcams durch den integrierten Beschleunigungssensor. Er bewirkt bei einer Kollision einen automatischen Schreibschutz auf dem verwendeten Speichermedium. Neuere Modelle der Dashcams kooperieren auch mit den Assistenzsystemen der Fahrzeuge. Ein Beispiel ist der Spurhalteassistent. Als Alternativen zur traditionellen Dashcam werden mittlerweile auch Apps für die Aufzeichnungen mit der Webcam oder der Digitalkamera von Smartphones angeboten. Kombinationen der Dashcams mit Navigationssystemen sind inzwischen ebenfalls auf dem Markt.

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