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Bundesärztekammer: Zahl der Behandlungsfehler konstant

Alljährlich veröffentlicht die Bundesärztekammer eine offizielle Statistik zu den von Patienten beanstandeten Behandlungsfehlern. Sie werden über MERS (das Kürzel steht für Medical Error Reporting System) erfasst. Zuständig für die Überwachung dieses Systems ist die Schlichtungsstelle der norddeutschen Ärztekammern. Die Statistik des Jahres 2015 wurde in einer Pressekonferenz von Dr. med. Andreas Crusius, Dr. med Peter Hinz, Prof. Dr. med. Walter Schaffartzik sowie der Geschäftsführerin der Schlichtungsstelle in Norddeutschland, Kerstin Kohls, präsentiert. Sie zeigt, dass die Anzahl der gemeldeten Diagnostik- und Behandlungsfehler im Jahr 2015 im Vergleich zu den Vorjahren konstant geblieben ist.

Die konkreten Zahlen der Behandlungsfehler

Im Jahr 2011 wurden 11.107 Behandlungsfehler berichtet. Im Jahr 2015 weist die Statistik der Bundesärztekammer 11.822 Fälle aus. In den Jahren 2012 bis 2014 gab es zwischen 12.053 und 12.173 gemeldete Fälle. Diese Erhöhung führen die Experten auf die verstärkte Information der Öffentlichkeit über die Möglichkeiten der Patienten beim Verdacht auf einen Behandlungsfehler zurück. Im Jahr 2015 wurden in 29,6 Prozent der Fälle tatsächlich Hinweise auf einen Behandlungsfehler gefunden, wobei sich in fünf von sechs Fällen sogar ein Schadenersatzanspruch der Patienten ergab. Die niedergelassenen Ärzte schneiden bei der Statistik der Bundesärztekammer deutlich besser ab, denn rund drei Viertel aller Behandlungs- und Diagnosefehler entfallen auf die Kliniken.

Bei welchen Erkrankungen gibt es die meisten Probleme?

Von den als begründet anerkannten Anträgen auf Anerkennung von Behandlungsfehlern entfielen die mit Abstand meisten Anträge auf die Diagnosen Gonarthrose (Kniegelenk) und Koxarthrose (Hüftgelenk). Auf den Plätzen 3 und 4 landeten 2015 fehldiagnostizierte Frakturen des Oberschenkels, des Unterschenkels sowie der Sprunggelenke. In 159 Fällen wurden Behandlungsfehler bei Bandscheibenschäden festgestellt. Urologen, Hautärzte und HNO-Ärzte scheinen nach den 2015er Zahlen die wenigsten Fehler bei der Diagnostik und Therapie zu machen. Knapp ein Viertel aller als berechtigt anerkannten Anträge der Patienten entfielen auf die Fachgebiete Unfallchirurgie und Orthopädie. Dieses Bild zeigt sich sowohl bei den niedergelassenen Ärzten als auch in den Kliniken. Auf dem zweiten Rang der Negativplatzierungen landeten die Allgemeinmediziner, die als Hausärzte tätig sind. Einen Schwerpunkt stellen Fehler bei der Verordnung und Anwendung der bildgebenden Diagnostik dar.

Statistik der Behandlungsfehler ist nur die Spitze des Eisbergs

Bei dieser Statistik ist zu beachten, dass es eine hohe Dunkelziffer gibt. Viele Patienten haben nicht den Mut, sich beim Verdacht auf einen Behandlungsfehler zu beschweren. In einzelnen Bundesländern scheitert das schon daran, dass die Zuständigkeiten nicht klar geregelt sind. Die Krankenversicherungen, die der erste Anlaufpunkt bei einem Verdacht auf einen Behandlungsfehler sind, wimmeln die Betroffenen teilweise unter Berufung auf die Befunde der Ärzte ab, deren Diagnostik und Behandlung angezweifelt wird. Ebenfalls bleibt bei der Statistik der Bundesärztekammer unberücksichtigt, dass es vor allem im ländlichen und kleinstädtischen Bereich oftmals nahezu unmöglich ist, überhaupt Termine bei Fachärzten zu bekommen.

Quelle: Bundesärztekammer

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