Das Dilemma beginnt bereits bei der Beurteilung der Bewertungen. Viele Kunden verlassen sich auf die Anzeige der Gesamt-Sternezahl, die Google beim Aufruf der Firmennamen in der Infobox neben den Suchergebnissen anzeigt. Wer
Lesen Sie die Gründe der Bewertungen!
Bei der Firma XYZ fiel auf, dass es regelmäßig zu Lieferverzögerungen, Lieferausfällen und Problemen bei der Rückabwicklung von Kaufverträgen kommt. Das bestätigten unsere Erfahrungen. Das Unternehmen behauptete in der Versandbestätigung, die Ware an GLS übergeben zu haben. Außerdem gab sie an, dass dort keine Sendungsverfolgung möglich wäre. Das ist die erste Lüge, denn die GLS Group bietet in Deutschland sehr wohl eine Sendungsverfolgung an. Als die Ware bei uns nicht eintraf, hakten wir über das interne Mailsystem von Amazon nach und erhielten die Mitteilung, dass „die Ware leider teilweise beschädigt retourniert“ worden wäre. Wir waren durch die Angaben in den Bewertungsportalen alarmiert. Deshalb forderten wir von der Firma XYZ sowohl die Daten der ersten Einlieferung als auch der zweiten Einlieferung an. Als sie kamen, offenbarte sich die Betrugsabsicht. Obwohl nach den Angaben der Firma XYZ die aus zwei Paketen bestehende Lieferung im Abstand von acht Tagen an GLS übergeben wurde, erhielten wir vier aufeinanderfolgende Einlieferungsnummern. Das ist beim Versandaufkommen der Firma XYZ unmöglich.
Wie sollten sich Kunden in einem solchen Fall verhalten?
Der erste Schritt besteht darin, dem Lieferanten eine konkrete Frist für die Lieferung zu setzen. Geben Sie dabei immer ein konkretes Datum an! Das gilt auch für die Forderung der Übergabe von Daten zum Versand. Sichern Sie alle Beweise! Speichern Sie den gesamten Maiverkehr ab und drucken Sie diesen zu Ihrer eigenen Sicherheit komplett aus. Reagieren Sie immer sehr schnell, denn nur so können Sie die 6-Wochen-Frist nutzen, um das Geld aus einer für die nicht gelieferten Waren bereits getätigten Lastschrift zurückzuholen. Melden Sie solche betrügerischen Vorgehensweisen konsequent den Betreibern der Handelsplattformen. Nur so haben die Betreiber die Chance, die Betrügerfirmen wegen Verstößen gegen die Allgemeinen Nutzungsbedingungen auszusperren.
Werden nachweislich (wie in unserem Fall) falsche Angaben zu einem angeblichen Verschulden von Drittfirmen oder Paketdiensten gemacht, kopieren Sie die Ihnen vorliegenden Beweise und geben Sie diese an die betroffenen Firmen weiter. Damit können Sie dazu beitragen, dass den Betrügern von deren Rechtsabteilungen das Handwerk gelegt werden kann. Außerdem freuen sich die Verbraucherschutzzentralen über derartige Beweise. Dort kommt zum Tragen, dass in Deutschland inzwischen die sogenannten Musterfeststellungsklagen möglich sind. Mit der Übergabe von Beweisen veiler Betroffener haben die Verbraucherschutzverbände die Möglichkeit, solche Musterfeststellungsklagen auf den Weg zu bringen.
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