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Beschließt Großbritannien ein neues „Schnüffelgesetz“?

Am 4. November 2015 bekommen die britische Regierung und das Parlament einen Entwurf für ein Gesetz vorgelegt, bei dem sich den europäischen Datenschützern schon jetzt „das Gefieder sträubt“. Es soll den „Data Retention and Investigatory Powers Act“, kurz DRIPA, ablösen, der ohnehin von Gerichten als „nicht vereinbar mit den Menschenrechtskonventionen der Europäischen Union“ eingestuft und damit für ungültig erklärt worden war. Die Wahrscheinlichkeit, dass das mit dem neuen Gesetzesentwurf ebenfalls geschieht, ist sehr hoch, denn er greift mit dem Ausmaß der geplanten Vorratsdatenspeicherung tief in die Privatsphäre der Briten ein.

Was soll nach dem neuen „Schnüffelgesetz“ gespeichert werden?

Der von Theresa May, der derzeitigen Innenministerin in Großbritannien, erarbeitete Gesetzesentwurf macht die Briten in Bezug auf ihre Internetaktivitäten komplett durchsichtig. Der Gesetzesentwurf beinhaltet die Forderung, dass Provider von Internet- und Kommunikationsdienstleistern die erfassten Daten künftig für einen Zeitraum von zwölf Monaten speichern sollen. Das gilt nicht nur für die Verbindungsdaten und erfassten Standortdaten. Geht es nach den Plänen der Innenministerin, sollen auch die Inhalte von Mails und Chats für den gleichen Zeitraum gespeichert bleiben. Das gilt ebenso für die Nutzung von Apps. Darüber hinaus will Theresa May den Providern die Pflicht auferlegen, ergänzend zu speichern, wer mit welchen Suchbegriffen welche Internetseiten aufgerufen hat. Der makaberste Fakt am neuen „Schnüffelgesetz“ in Großbritannien ist, dass diese Speicherpflicht nicht erst dann greifen soll, wenn jemand verdächtig ist, sondern für alle Briten gelten soll.

Wer darf die Daten aus dem „Schnüffelgesetz“ nutzen?

Wie den im Vorfeld erfolgten Presseveröffentlichungen im „Daly Telegraph“ und „The Guardian“ zu entnehmen war, sollen insgesamt 38 britische Behörden auf die Daten zugreifen dürfen. Allein schon diese Anzahl zeigt, dass Innenministerin Theresa May mit dem „Schnüffelgesetz“ nicht nur die Terrorismusbekämpfung im Sinn haben kann. So sollen ihrer Meinung nach auch Steuerbehörden diese Daten nutzen dürfen, sofern sie von einem Minister und einem Richter dazu ermächtigt wurden. Als Kontrollorgan zum Schutz gegen Missbrauch soll der neue Posten eines Ivestigators Powers Commissioners geschaffen werden, der von der Zuständigkeit den Geheimdiensten zugeordnet werden soll. Deutsche Datenschützer befürchten inzwischen schon, dass der Gesetzesvorschlag von Theresa May Vorbildwirkung haben könnte und bald auch in Deutschland eine Speicherung der Kommunikationsinhalte von den Politikern gefordert werden könnten.

Quelle: Daly Telegraph, The Guardian

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