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Aus aktuellem Anlass: Urlaub im Ausland – Worauf Sie achten sollten

In vielen Ländern der Welt gibt es eine hohe Kriminalitätsrate. Da konzentriert man sich auf das, was der Reiseführer erzählt und – schwupps – ist die Handtasche samt Papieren und Geld weg. Dann wird es ziemlich kompliziert, denn die Ausreise ist nur mit einem Ersatzdokument möglich, das von der deutschen Botschaft ausgestellt werden muss. Und zu dieser muss man erst einmal kommen, was sich vor allem in flächenmäßig großen Ländern wie Russland ohne Geld schwierig gestalten dürfte. Deshalb haben wir am Beispiel Russland einige Tipps für Sie zusammengestellt.

Passverlust sofort bei der lokalen Polizei melden!

Die Mitarbeiter der Botschaft stellen nur dann Ersatzdokumente aus, wenn eine Verlustbescheinigung durch die lokale Polizei ausgestellt wurde. Hier beginnen die ersten Probleme, denn es gibt nur sehr wenige russische Polizeistationen mit Beamten, die Deutsch können. Wer selbst kein Russisch kann, benötigt also dringend jemanden, der übersetzen kann. Danach ist eine persönliche Vorsprache bei der deutschen Botschaft notwendig. Um ein Ersatzdokument zu bekommen, sind ein Identitätsnachweis, ein ausgefüllter Passantrag sowie zwei biometrische Fotos notwendig. Ist die gesamte Brieftasche samt Ausweisen, Führerschein, Krankenversicherungskarte und Geld gestohlen oder verloren worden, beginnen die Schwierigkeiten bereits beim Identitätsnachweis. Deshalb unser Tipp: Nie sämtliche Dokumente mit sich führen und möglichst eine beglaubigte Kopie vom Reisepass im Hoteltresor hinterlegen. Auch sollten Geldreserven im Hotel verbleiben, die zumindest für die Anreise zur Botschaft reichen.

Woher die Gebühren für die Ersatzausweise nehmen?

Sind auch das Bargeld und die Kreditkarten mit gestohlen worden, wird es vor allem dann kompliziert, wenn man allein im Ausland unterwegs ist. Die deutsche Botschaft stellt die Ersatzausweise nur dann aus, wenn die Gebühren dafür bezahlt worden sind. Sie betragen in Russland 21 Euro pro Person für den Reiseausweis für die Rückkehr und 39 Euro für einen vorläufigen Reisepass. Außerdem sind die bei der Botschaft entstandenen Aufwendungen zu erstatten. Die Bezahlung muss in bar erfolgen. Wird man in der Zeit krank, müssen auch die Behandlungen in Russland bar bezahlt werden. Die Botschaft tritt für diese Kosten nicht ein und hat auch nur für absolute Ausnahmefälle das Recht, dafür den betroffenen Reisenden Geld zu leihen. Im Ernstfall können Betroffene in der Regel nur auf ihre Familienangehörigen oder guten Freunde vertrauen, die ihnen beispielsweise über Western Union Geld nach Russland überweisen.

Quelle: germania.diplo.de

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