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31. Mai 2015 – Stichtag für die Steuererklärung 2014

Der 31. Mai ist regelmäßig der Stichtag für die Steuererklärung des Vorjahres. In diesem Jahr fällt er auf einen Sonntag, so dass Sie noch bis zum 01. Juni Zeit haben, Ihre Steuererklärung zu machen. Das kann sich durchaus lohnen. In den vergangenen Jahren gab es nämlich durchschnittlich 900 Euro vom Fiskus zurück.

Übrigens: Wenn Sie es nicht schaffen, Ihre Steuererklärung bis morgen fertig zu stellen, beantragen Sie eine Fristverlängerung oder beauftragen Sie einen Steuerberater. Dann haben Sie schnell einige Wochen zusätzliche Zeit erreicht. Die Fristverlängerung können Sie mit einem formlosen Schreiben beantragen. Beauftragen Sie den Steuerberater, haben Sie automatisch bis zum Jahresende Zeit, Ihre Steuererklärung abzugeben.

Online-Steuererklärung nutzen

Um Zeit zu sparen und Fristen zu wahren, können Sie Ihre Steuererklärung auch online abgeben. Mit dem ElsterOnline-Portal können Sie unveränderte Daten aus dem Vorjahr einfach übernehmen. Elektronische Belege können direkt mit eingereicht werden und das Programm für die Steuererklärung gibt auch eine Vorschau auf den voraussichtlichen Steuerbescheid. So können Sie bereits im Vorfeld sehen, mit welcher Steuererstattung Sie rechnen können.

Steuererklärung 2014: Diese Pauschalen sollten Sie nutzen

Berufsbedingte Ausgaben werden unter dem Oberbegriff Werbungskosten in der Steuererklärung 2014 zusammengefasst. Dabei können Sie für einige Bereiche auch Pauschalen nutzen, ohne dafür Belege vorlegen zu müssen. Die bekannteste Form dieser Pauschalen dürfte die Pendlerpauschale sein. Hierfür stehen Ihnen 30 Cent pro gefahrenem Kilometer zu Ihrer Arbeitsstätte zu, allerdings nur für die einfache Fahrt. Bis zu 4.500 Euro lassen sich so Jahr für Jahr steuerlich absetzen, ohne dass Sie auf ein bestimmtes Verkehrsmittel angewiesen sind oder Belege einreichen müssen.

Für die Kontoführungsgebühren gilt eine Pauschale von 16 Euro, die Sie ohne Nachweis ansetzen können. Arbeitsmittel können pauschal mit 110 Euro angesetzt werden und bei den Umzugskosten können Singles 695 und Verheiratete 1.390 Euro pauschal absetzen. Jedoch muss der Umzug für die Absetzbarkeit beruflich bedingt sein. Es reicht allerdings aus, wenn sich die Fahrtzeit zum Arbeitsort durch den Umzug für Hin- und Rückweg um eine Stunde verkürzt.

Steuererklärung 2014: Denken Sie an haushaltsnahe Dienstleistungen und Sonderausgaben

Ebenfalls sollten Sie in der Steuererklärung 2014 Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen und Sonderausgaben geltend machen. Spenden, Kirchensteuer und Beiträge zur privaten Altersvorsorge werden in der Regel zu den Sonderausgaben gezählt. Der besparte Riester-Vertrag kann mit 2.100 Euro pro Jahr abgesetzt werden. Und private Krankenversicherungen lassen sich ebenfalls geltend machen.

Haushaltsnahe Dienstleistungen müssen mit Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung im Zusammenhang stehen. Handwerkerrechnungen, die Kosten einer Reinigungskraft und ähnliches lassen sich ebenfalls anrechnen. Denken Sie daran: Auch in der Nebenkostenabrechnung für die Mietwohnung sind oft Hausmeisterkosten enthalten, die sich steuerlich abrechnen lassen. Wichtig ist hierbei, dass diese Kosten mittels Beleg nachgewiesen werden müssen. Barzahlungen akzeptiert der Fiskus nicht.

Reisekosten und Kinderbetreuung in der Steuererklärung 2014

Für Dienstreisen gibt es seit letztem Jahr eine Neuerung, von der Sie profitieren können. So erhalten Sie 24 Euro Verpflegungsmehraufwand, wenn Sie mehr als 24 Stunden von Ihrem Wohnort entfernt waren. Immerhin zwölf Euro gibt es, wenn Sie mehr als acht Stunden unterwegs waren. Dieser Betrag wird, unabhängig von der Abwesenheitsdauer, auch an den Tagen der An- und Abreise anerkannt.

Für die Kinderbetreuung können Sie ebenfalls Kosten geltend machen. Ob Tagesmutter oder Kita, Sie können zwei Drittel der Aufwendungen für die Kinderbetreuung absetzen. Maximal dürfen es aber 4.000 Euro für das Jahr sein.

Quelle: Stern

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