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„Kampfhunde“: Wie hoch darf die Hundesteuer sein?

Wenn es auf das Jahresende zugeht, dann werden viele Hundehalter wieder negativ an ihre Verpflichtungen erinnert. In zahlreichen Städten und Gemeinden werden die Hundesteuern zum Jahreswechsel voraussichtlich angehoben, teilweise ergeben sich hier Steigerungen von 100 Prozent und noch mehr. Besonders hart trifft es die Halter der so genannten „Kampfhunde“. Eine erhöhte Steuer für die als gefährlich geltenden Hunde ist gesetzlich erlaubt. Allerdings muss diese auch im Rahmen bleiben, das hat jetzt das oberste deutsche Verwaltungsgericht in Leipzig beschlossen.

2.000 Euro Hundesteuer im Jahr sind zu viel

Im bayerischen Bad Kohlgrub hatte man nämlich für eine Rottweilerhündin eine Hundesteuer von 2.000 Euro pro Jahr erhoben. Man hat sich in dem Ort in den Ammergauer Alpen vor allem der Gesundheit des Menschen verschrieben. Hunde passen da scheinbar nicht ins Bild, schon gar keine Kampfhunde. Für die Rottweilerhündin sollten die Halter mit den 2.000 Euro pro Jahr 26 Mal so viel Hundesteuer zahlen, wie für einen „normalen“ Hund, der nicht auf einer Rasseliste steht. Der kostet nämlich nur 75 Euro.

Die Halter haben vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die überhöhte Hundesteuer geklagt – mit Erfolg. Unter dem Aktenzeichen 9 C 8.13 haben die Richter entschieden, dass die veranschlagte Hundesteuer zu hoch sei. Der hohe Steuersatz hat laut den Richtern eine „erdrosselnde“ Wirkung. Sie käme damit einem Verbot der Haltung gleich. Für eine solche erhöhte Hundesteuer müssten die jährlichen Unterhaltskosten für das Tier als Grundlage herangezogen werden.

Diese liegen bei etwa 900 bis 1.000 Euro, wie eine Studie belegt, die im vergangenen Jahr bereits vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) herangezogen wurde, der die Hundesteuer in Bad Kohlgrub ebenfalls als zu hoch empfand.

Das Bundesverwaltungsgericht gab nun an, dass die Kosten für den „Kampfhund“ im Schnitt etwas höher liegen. Grund dafür ist, dass generell nur Hunde gehalten werden dürfen, die einen Wesenstest absolviert haben, der mit Kosten verbunden ist. Außerdem brauchen die Halter eine Bescheinigung der Gemeinde. Die dafür anfallenden einmaligen Kosten belaufen sich im Schnitt auf mehrere Hundert Euro. Daher sind die Haltungskosten für „Kampfhunde“ laut dem Bundesverwaltungsgericht vermutlich bei etwas mehr als 1.000 Euro angesetzt. Steuersätze, die weit über diesem Betrag liegen, könnten dementsprechend angefochten werden.

Erhöhte Hundesteuer für „Kampfhunde“ ist legitim

Dennoch betonten die Richter, dass eine erhöhte Hundesteuer für bestimmte, gefährliche Rassen durchaus legitim sei. Die Halter solcher Hunde sind damit zwar nicht einverstanden, weil man die Gefährlichkeit eines Hundes nicht allein an dessen Rasse festmachen könne, können aber nichts dagegen tun.

Durch die erhöhten Hundesteuern für bestimmte Rassen soll deren Ausbreitung eingedämmt werden. Verboten werden dürfe die Haltung aber nicht generell. Grundsätzlich gelten die Pit-Bulls, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier als „Kampfhunde“. Hinzu kommen weitere Listenhunde, zu denen in Bayern 13 Rassen gehören. Diese Listen variieren jedoch je nach Bundesland.

Bundesweit dürften die meisten Gemeinden unter der vorgegebenen Grenze von etwas über 1.000 Euro liegen und müssen sich keine Sorgen machen. So werden in Dortmund etwa 432 Euro, in Wuppertal 600 und in München 800 Euro für einen „Kampfhund“ fällig. In Bottrop, Köln und Bielefeld dagegen gibt es keine erhöhte Hundesteuer. In Herrsching am Ammersee in Bayern versucht man mit 1.500 Euro Hundesteuer pro Jahr, die „Kampfhunde“ ebenfalls aus der Gemeinde zu verbannen. Diese Steuer könnte nach dem jüngsten Urteil jedoch angreifbar sein.

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