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Vorsicht: Risiko für FSME und Borreliose besteht auch im Winter!

Die meisten Menschen gehen von einer Übertragung von FSME und Borreliose ausschließlich im Sommerhalbjahr aus. Diese Annahme ist falsch, wie ein aktuelle Statement der Bundesregierung beweist.

In einer Kleinen Anfrage wollten die Bundestagsabgeordneten von Bündnis 90/Die Grünen wissen, wie die Menschen in Deutschland besser vor Borreliose und FSME geschützt werden können. Dazu liegt inzwischen eine Antwort der Bundesregierung vor. Sie zeigt einen alarmierenden Trend auf.

Zecken mit Borreliose und FSME sind auch im Winter aktiv

Die Bundesregierung beruft sich in ihrer Antwort auf eine Studie des Umweltbundesamts. In der Antwort heißt es, dass sich Zecken einerseits mit dem Norden von Europa und größeren Höhenlagen neue Lebensräume erobern. Die ständig milder werdenden Temperaturen in der kalten Jahreszeit sorgen dafür, dass Zecken in Deutschland mittlerweile ganzjährig aktiv sind. Das heißt, die Folgen des Klimawandels wirken sich auch auf das Risiko einer Infektion mit FSME und Borreliose signifikant aus. Die steigenden Temperaturen begünstigen die Vermehrung der in Deutschland am intensivsten verbreiteten Schildzecken. In anderen Regionen haben sich die Zeckenbestände durch die anhaltenden Dürren in den Jahren 2018 und 2019 reduziert. Außerdem wird Deutschland von den Hyalomma-Zecken erobert. Im Jahr 2018 gab es 50 Nachweise. Im Jahr 2019 stieg die Zahl der Nachweise auf 67 Fälle.

Fälle von Borreliose werden noch nicht bundesweit gemeldet

Für den Erreger Borrelia burgdorferi gibt es noch keine bundesweite Meldepflicht. Derzeit melden lediglich elf Bundesländer die Fallzahlen an das Robert-Koch-Institut. Bis November 2019 wurden aus diesen Ländern rund 11.500 Fälle von Borreliose gemeldet. Im Jahr 2018 waren es noch rund 2.000 Fälle mehr. Den niedrigsten Wert der letzten fünf Jahre gab es 2014. Auffällig ist ein Zusammenhang mit hohen Temperaturen zum Sommerbeginn. Dann steigen die Fallzahlen sprunghaft an. In Zeiten von Dürren gehen sie signifikant zurück. Das bestätigt ein Blick auf die Entwicklung in den Jahren 2018 und 2019 vor allem im Osten der Bundesrepublik Deutschland.

Viele Beschäftigte in der Landwirtschaft und Forstwirtschaft stellen sich die Frage, ob eine Borreliose als Berufskrankheit anerkannt werden kann. Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort auf die Ziffer 3102 der Anlage 1 zur Berufskrankheitenverordnung. Danach ist eine Anerkennung als Berufskrankheit grundsätzlich möglich. Landarbeiter, Forstarbeiter und Beschäftigte im Garten- und Landschaftsbau genießen sogar Erleichterungen bei der Beweisführung. Nach den Aussagen der Bundesregierung sind die Berufsgenossenschaften angewiesen, ein grundsätzlich durch die Berufsausübung erhöhtes Infektionsrisiko anzunehmen. Voraussetzung ist jedoch ein eindeutiger klinischer Nachweis. Genau dieser ist bei der Borreliose trotz aller Entwicklungen im diagnostischen Bereich schwierig, da noch nicht alle Sybtypen der Borrelien bei serologischen Untersuchungen nachgewiesen werden können.

Quelle: Deutscher Bundestag Drucksache 19/15614

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