Vor allem die Kosten der ambulanten Pflege steigen nach dem
Private Pflegeversicherung spielt noch eine sehr untergeordnete Rolle
Das zeigt ein Blick auf die für das Jahr 2017 im Barmer Pflegereport vorgelegten Zahlen zu den Kosten der stationären Pflege. Im Jahr 2017 fielen für die reinen Pflegeleistungen Kosten von insgesamt 52,17 Milliarden Euro an. Davon gingen rund 35,54 Milliarden Euro zu Lasten der gesetzlichen Pflegeversicherung. Aus Policen zur privaten Pflegezusatzversicherung flossen gerade einmal rund 1,28 Milliarden Euro. Die Konsequenz war, dass die Differenz von 11,19 Milliarden Euro von den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen selbst aufgebracht werden musste. Dabei handelt es sich nur um den Eigenanteil von etwa 628 Euro pro Monat. Kosten der Verpflegung sowie die Kosten der Unterkunft sind dabei noch nicht berücksichtigt. Bei einer Betrachtung im Zusammenhang mit der Entwicklung der Renten wird deutlich, dass zahlreiche Pflegebedürftige auf zusätzliche Unterstützungen vom Staat angewiesen sind. Das heißt, die privaten Pflegezusatzversicherungen müssen weiter ausgebaut werden. Inzwischen haben das auch die Gewerkschaften erkannt, wie ein aktuell abgeschlossener Tarifvertrag der IG BGE beweist. Danach müssen sich Arbeitgeber an einer privaten Pflegeversicherung für ihre Angestellten beteiligen.
Trend zu Wohngruppen und der ambulanten Pflege erhöht die Pflegekosten
Im Pflegereport 2019 verglich die Barmer die Ausgaben für die stationäre Pflege und die ambulante Pflege. Dabei fällt auf, dass sowohl bei der Pflege im betreuten Wohnen als auch in den Wohngruppen die Kosten höher ausfallen als der Pro-Kopf-Schnitt bei der Unterbringung in einem Pflegeheim. Allein der Wohngruppenzuschlag für die rund 20.400 Bewohner in Pflegewohngemeinschaften machte Mehrausgaben von 184 Millionen Euro im Vergleich zu einer Betreuung in einem Pflegeheim aus. Ein Problem ist, dass es für die Pflege-WGs und die Pflege im betreuten Wohnen noch keine so strengen Qualitätsrichtlinien wie für die vollstationäre Pflege gibt. Die Einführung eines „Pflege-TÜV“ auch bei diesen Betreuungsarten ist deshalb eine der Forderungen, welche die Barmer im Rahmen des aktuellen Pflegereports aufmacht.
Quelle: Barmer
Weitere Meldungen
Muss die Elementarschadenversicherung zu einer Pflicht werden?
Ende der beitragsfreien Familienversicherung?
Wie sinnvoll sind Handyversicherungen?