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Grüne fordern gesetzlich verankertes Tierhaltungskennzeichen

Die Forderung nach einem verpflichtenden Tierhaltungskennzeichen geht aus einem Antrag hervor, den die Fraktion der Linken im Bundestag am 10. September 2019 stellte

Nach Meinung der Grünen soll ein gesetzliches Tierhaltungskennzeichen nicht nur in Deutschland eingeführt werden. Stattdessen soll eine gleichlautende und für ganz Europa geltende gesetzliche Regelung kommen. Sie soll die bisher freiwillig erfolgende Kennzeichnung der Art der Haltung der für die Lebensmittelproduktion verwendeten Tiere ablösen.

Bundesregierung steht verpflichtendem Tierhaltungskennzeichen skeptisch gegenüber

Auf nationaler Ebene wäre ein solches Gesetz durchaus möglich. Allerdings gibt es Probleme, ein verpflichtendes Tierhaltungskennzeichen der Produkte für den deutschen Markt auch auf europäischer Ebene durchzusetzen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft befürchtet einen Konflikt mit dem Artikel 36 des EU-Vertrags. Diese Meinung teilen Juristen allerdings nicht. Deutschland musste lediglich garantieren, dass auch Tierhalterbetriebe aus dem europäischen Ausland eine entsprechende Zertifizierung beantragen können. Damit sollen Wettbewerbsnachteile innerhalb der Europäischen Union durch die Einführung verpflichtender Tierhaltungskennzeichen vermieden werden. Den daraus resultierenden Aufwand für das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und die Tierzuchtbetriebe halten die Vertreter der Grünen-Fraktion im Bundestag für vertretbar. Sie verweisen außerdem in ihrem Antrag darauf, dass 80 Prozent aller deutschen Verbraucher großes Interesse an einer solchen Kennzeichnung haben.

Deklarationspflicht für Lebensmittel braucht weitere Ergänzungen

Im Anhang II der EU-Verordnung 1169/2011 werden die Stoffe aufgelistet, die als potentielle Allergene einer speziellen Deklarierungspflicht unterliegen. Insgesamt führt die Anlage 14 verschiedene Allergene auf. Diese Liste müsste um einige Positionen erweitert werden, denn es gibt zahlreiche andere Stoffe, die ebenfalls Unverträglichkeiten auslösen können. Die EU-Verordnung lässt den Lebensmittelherstellern den Freiraum, den von solchen Unverträglichkeiten Betroffenen die Aussage zu verweigern, ob die dort nicht gelisteten Stoffe enthalten sind. Leider machen in Deutschland viele Lebensmittelhersteller davon auch Gebrauch. Sie speisen die Betroffenen mit der Aussage ab, dass niemand von ihnen über die Bestimmungen der EU-Verordnung 1169/2011 hinausgehende Angaben zu den verwendeten Rezepturen verlangen kann. Für die Betroffenen wird der Lebensmitteleinkauf dadurch zum puren „Lotteriespiel“, da sie nicht einschätzen können, ob die Stoffe, gegen die sie Unverträglichkeiten entwickelt haben, in den Produkten enthalten sind oder nicht.

Quelle: Deutscher Bundestag Drucksache 19/13070, EU-Verordnung 1169/2011

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