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70 Jahre Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

Am 23. Main 2019 ist es genau sieben Jahrzehnte her, dass das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland erlassen wurde. Einen Tag später trat es in Kraft und gilt seither als die bedeutendste Rechtsnorm, der sich alle anderen Gesetze unterordnen müssen.

Dass das Hauptgesetz der Bundesrepublik Deutschland Grundgesetz und nicht Verfassung heißt, hat einen guten Grund. Eine neue Verfassung hätte die Zustimmung aller Deutschen benötigt. Das war aber infolge der Aufteilung des einstigen Deutschen Reichs unter den Besatzungsmächten des II. Weltkriegs nicht möglich.

Was beinhaltet der Artikel 146 des Grundgesetzes?

Obwohl das Grundgesetz seit dem 3. Oktober 1990 auch für Ostdeutschland gilt, wurde die Bezeichnung beibehalten. Wissenswert ist, dass das Grundgesetz alle formellen und inhaltlichen Anforderungen an eine Verfassung erfüllt. Dennoch wurde mit dem Artikel 146 eine Möglichkeit geschaffen, das Grundgesetz gegen eine Verfassung auszutauschen. Allerdings erfordert eine neue Verfassung eine Zustimmung des „gesamten deutschen Volkes“. Genau dort liegt auch der Haken. Die Besatzungsmächte stellten schon im Jahr 1949 fest, dass zum deutschen Volk die Bewohner der Regionen gehören, die zum Deutschen Reich zählten. Die Geschichte des Deutschen Reichs startete 1871 mit der Bismarckschen Reichsverfassung und wurde durch die Staatengliederung nach dem II. Weltkrieg nicht beendet. Allerdings gehören seither viele Regionen zu anderen Staaten. Das heißt, die dort lebenden Menschen müssten theoretisch über das Recht eines anderen Staates entscheiden. Das ist weder politisch noch rechtlich durchsetzbar. Ein Ende dieser Patt-Situation wäre nur mit einem vereinten Europa und einer gesamteuropäischen Verfassung denkbar. Daran hat auch die Aufhebung des Artikels 23 des Grundgesetzes im Zusammenhang mit der Wiedervereinigung von ost- und Westdeutschland nichts geändert.

Welche Dinge kamen im Laufe der Zeit neu ins Grundgesetz?

Von 1949 bis heute gab es insgesamt 63 größere Änderungen am Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Die bisher letzte Änderung fand im März 2019 statt. Dabei standen Finanzhilfen des Bundes für die einzelnen Bundesländer und Kommunen im Vordergrund. Die Änderungen aus dem Jahr 2017 bezogen sich beispielsweise auf die Verwaltungshoheit über Bundesstraßen. Außerdem wurden die Begriffe „Reichsautobahnen“ und „Reichsstraßen“ durch die „Bezeichnungen „Bundesautobahnen“ und „Bundesstraßen des Fernverkehrs“ ersetzt. Zusätzlich wurden 2017 Ergänzungen in den Artikel 23 des Grundgesetzes eingefügt. Sie schließen die staatliche Förderung von Parteien aus, deren Ziel es ist, die „freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu gefährden“. Zuvor wurden die Möglichkeiten des Bundes bei der Förderung der Forschung, Wissenschaft und Bildung erweitert (2015). Im Jahr 2002 wurde der Tierschutz in den Artikel 20 a eingefügt. Die umfangreichsten Änderungen am Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland resultierten aus dem Einigungsvertrag vom August 1990. Die ersten Änderungen am Grundgesetz gab es bereits 1951 durch das Strafrechtsänderungsgesetzt. 1952 folgte die Einführung des Lastenausgleichs zwischen den einzelnen Bundesländern.

Quelle: Bundesanzeiger

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