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Grundsteuer-Reform: Was schlägt das Ifo-Institut vor?

Um eine Reform der Grundsteuer in Deutschland kommt die Bundesregierung aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts nicht herum. Das Ifo-Institut hat Vorschläge entwickelt, welche die Grundsteuer deutlich vereinfachen würden.

Bisher basieren Teile der Grundsteuer auf den Einheitswerten der Immobilien. Genau das war vom Bundesverfassungsgericht bemängelt worden. Sie halten diese Berechnungsweise für ungerecht, weil die für eine Gleichbehandlung der Immobilieneigentümer notwendige Anpassung der Einheitswerte nicht erfolgt ist.

Wie soll die Grundsteuer nach dem Vorschlag des Ifo-Instituts berechnet werden?

Die Experten des Ifo-Instituts schlagen eine komplette Entkoppelung der Grundsteuer vom Verkehrswert der Immobilie vor. Nur so wäre eine schnelle Reform der Grundsteuer möglich, denn die komplette Erneuerung der Wertgutachten für Immobilien wäre in der vom Bundesverfassungsgericht geforderten Frist der Umsetzung der Reform einerseits nicht zu schaffen und würde andererseits einen immensen Aufwand erfordern. Die von Verbänden der Immobilieneigentümer beauftragte Studie des Ifo-Instituts kam zu dem Schluss, dass die Grundsteuer künftig am besten ausschließlich anhand der Fläche der Grundstücke sowie der Wohnräume und Nutzflächen berechnet werden sollte. Dabei könnte die bisherige Praxis der Hebesätze weitergerührt und so die Unterschiede bei der Qualität der vorhandenen Infrastrukturen auch in Zukunft berücksichtigt werden. Ein entscheidender Vorteil einer solchen Änderung der Grundsteuer wäre ergänzend die langfristige Planbarkeit der davon verursachten Kosten.

Welche Rolle spielt der Hebesatz bei der Grundsteuer?

Die Hebesätze werden derzeit sowohl bei der Grundsteuer A und der Grundsteuer B sowie bei der Gewerbesteuer angewendet. Die genaue Höhe bestimmen die jeweiligen Kommunen. Dabei werden die vorhandenen Infrastrukturen und die individuelle Lukrativität berücksichtigt. Das heißt, die Kommunen haben mit dem Hebesatz die Chance, ihre Steuereinnahmen und die künftige Entwicklung der Kommune direkt zu beeinflussen. Der Hebesatz für die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) lag 2016 bundesweit bei einem Durchschnittswert von 332 Prozent. Das heißt, sie wurde binnen eines Jahrzehnts um durchschnittlich 40 Prozent erhöht. Mit einem Durchschnitt von 464 Prozent war 2016 der Hebesatz bei der Grundsteuer B (darunter fallen die meisten bebauten Grundstücke) deutlich höher. Hier fiel auch der Anstieg mit rund 70 Prozent innerhalb eines Jahrzehnts wesentlich kräftiger aus.

Quelle: destatis, AFP

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