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Windkraftanlagen: FDP befürchtet Probleme bei der Entsorgung

Dass die Umstellung auf die Nutzung erneuerbarer Energien auch einige Probleme mit sich bringt, ist bekannt. Nun musste die Bundesregierung eine Anfrage zu den Kosten und Problemen bei der Entsorgung alter Windkraftanlagen beantworten.

Inzwischen sind in Deutschland die ersten Windkraftanlagen so alt, dass ihre maximale Lebensdauer erreicht ist. Außerdem müssen zahlreiche Teile von Windkrafträdern nach Havarien entsorgt werden. Einige FDP-Bundestagsabgeordnete wollten nun wissen, wie hoch inzwischen der Recyclinganteil ist und wer die Kosten für den Abbau und die Entsorgung tragen muss.

Kosten des Rückbaus von Windkraftanlagen trägt nicht der Bund

Für die Errichtung von Windkraftanlagen wird immer eine Baugenehmigung benötigt. Sie unterliegt den Bestimmungen für die Bebauung von Außenbereichen, die in der Bundesrepublik Deutschland im Paragrafen 35 des Baugesetzbuchs enthalten sind. Der dortige Absatz 5 erlaubt es den Genehmigungsbehörden, die Baugenehmigung an eine Rückbauverpflichtung zu knüpfen. Diese Rückbauverpflichtung betrifft nicht nur das Bauwerk selbst, sondern auch die dazugehörige Bodenversiegelung muss entfernt werden. In den meisten Bundesländern wurde diese Regelung auch ins Landesbaurecht übernommen und die Kommunen machen davon rege Gebrauch. Besteht eine solche Rückbauverpflichtung, muss jeweils der letzte Eigentümer der Windkrafträder die kompletten Kosten des Rückbaus und der Entsorgung übernehmen. Das Bundeswirtschaftsministerium hat in einer Studie ermittelt, dass die Rückbau- und Entsorgungskosten aktuell rund 80 Euro pro Kilowatt Leistung betragen.

Können alle Teile der Windkraftanlagen recycelt werden?

Eine hundertprozentige Recycelbarkeit wäre mit Blick auf den Umweltschutz wünschenswert. Anderenfalls wäre die bei erneuerbaren Energien propagierte Umweltfreundlichkeit eingeschränkt. Genau das ist aktuell auch noch der Fall, denn momentan können zwischen 80 und 90 Prozent des Materials der Windkraftwerke nach einer Aufbereitung der Weiterverwendung zugeführt werden. Besonders problematisch ist die Entsorgung der Rotorblätter der Windkraftwerke, da sie aus Faserverbundstoffen bestehen. Die Bundesregierung fördert deshalb Forschungsprojekte. Sie haben das Ziel, die Umweltbelastungen bei der Entsorgung dieser Faserverbundstoffe in Müllverbrennungsanlagen zu reduzieren. Die Optimierung der Entsorgung wäre auch ohne die Windkraftwerke notwendig, weil die Faserverbundstoffe in der Industrie an vielen Stellen zum Einsatz kommen. Die ersten Ergebnisse dieser Forschungsprojekte sollen im Jahr 2019 vorliegen.

Quelle: Deutscher Bundestag Drucksache 19/3835

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