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Flächen für Offshore-Windparks: Versteigerung geht in die zweite Runde

Offshore Windmill farm. windmills isolated at sea on a beautiful bright day Netherlands

In Deutschland sollen neue Offshore-Windparks entstehen. Dafür werden Flächen von der Bundesnetzagentur versteigert. Das Interesse daran ist groß.

Die Bundesnetzagentur hat offiziell bestätigt, dass eine zweite Runde bei der Versteigerung der Flächen für Offshore-Windparks notwendig wird. Sie soll bereits im Juli 2023 starten und als dynamisches Gebotsverfahren durchgeführt werden. Zur versteigern sind insgesamt vier Teilgebiete, auf denen Windkraftanlagen mit einer Gesamtleistung von 7.000 Megawatt gebaut werden können. Drei dieser Teilgebiete liegen in der Nordsee und bieten jeweils eine Kapazität von 2.000 Megawatt. Allerdings sind sie nicht „zentral voruntersucht“. Das heißt, die Erwerber/-innen müssen den Baugrund und die Verträglichkeit für die vor Ort vorhandenen Meeresbewohner auf eigene Kosten untersuchen lassen.

Warum ist die zweite Runde bei der Versteigerung erforderlich?

In der ersten Runde der Versteigerung der Flächen für neue Offshore-Windparks ging es um die Frage, welche Interessenten die wenigsten Förderungen vom Staat für die Errichtung und den Betrieb der Windparks haben wollen. Das heißt, die erste Phase ist am ehesten mit dem Prinzip einer Rückwärtsauktion vergleichbar. Die Resultate der ersten Versteigerungsphase zeigen, wie groß das Interesse an den Flächen ist, denn pro Teilgebiet verzeichnete die Bundesnetzagentur nach ihren offiziellen Angaben mehrere Gebote, bei denen vollständig auf eine staatliche Förderung verzichtet wird. Das ist ein gutes Zeichen dafür, dass die Bieter/-innen davon ausgehen, dass sich Windparks in der Nord- und Ostsee dauerhaft mit soliden Erlösen betreiben lassen. In der zweiten Versteigerungsrunde müssen sich die Interessenten überlegen, wieviel Geld sie für eine Übernahme der angebotenen Flächen zahlen würden.

Wie funktioniert das nun folgende dynamische Gebotsverfahren?

Die Bundesnetzagentur möchte die Flächen für Windparks in der Nord- und Ostsee so schnell wie möglich an den Mann oder die Frau bringen. Das belegt der geplante Ablauf für das dynamische Gebotsverfahren. Dabei legt die Bundesnetzagentur für jedes Teilgebiet einen Preis fest. Die Interessenten können sich danach entscheiden, ob sie diesen zahlen würden oder nicht. Geben alle (für die Versteigerung angemeldeten) Interessenten ein Gebot in dieser Höhe ab, verdoppelt sich der Preis in der nächsten Runde. Reduziert sich die Zahl der Gebote, erfolgt in der nächsten Runde ein Preisaufschlag von 50 Prozent (halbes Inkrement). Diese Vorgehensweise wird so lange wiederholt, bis am Ende nur ein/e Bieter/-in pro Teilgebiet übrigbleibt. Allerdings drückt die Bundesnetzagentur aufs Tempo, denn sie kündigte im Rahmen der Veröffentlichung der Regeln zum dynamischen Gebotsverfahren an, mehrere Runden pro Tag durchführen zu wollen.

Wohin fließen die Erlöse aus dem dynamischen Gebotsverfahren?

Für die Verbraucher/-innen ist der Gang in die zweite Versteigerungsrunde der neuen Gebiete für Offshore-Windparks eine gute Nachricht. Die Bundesnetzagentur kündigte an, dass die erzielten Erlöse zu 90 Prozent in die Stützung der Strompreise fließen sollen. Auch für die verbleibenden 10 Prozent ist eine gemeinnützige Verwendung angedacht. Mit einem Anteil von 5 Prozent soll der Schutz der Ost- und Nordsee samt der dort vorhandenen Flora und Fauna gefördert werden. Auf die restlichen 5 Prozent dürfen sich Fischereien freuen, denn sie sollen als Fördermittel für eine umweltschonende Art der Fischerei zum Einsatz kommen.

Quelle: Bundesnetzagentur

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