
Nach den jüngsten Angaben des Umweltbundesamts verläuft der
Ausbaugeschwindigkeit bei Offshore-Windparks soll steigen
Die neuen Zielsetzungen der Bundesregierung für den Ausbau der Offshore-Windparks sind anspruchsvoll und im Paragrafen 1 des Gesetzes zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See (kurz WindSeeG) fixiert. Die Leistung der in der Nord- und Ostsee installierten Windparks soll danach bis zum Jahr 2030 auf insgesamt 30 Gigawatt steigen. Damit wären etwa 15 Prozent des gesamten Stromverbrauchs in der Bundesrepublik Deutschland über den Ertrag aus Offshore-Windparks abgesichert. Bis zum Jahr 2035 muss nach der gleichen Rechtsnorm eine Gesamtleistung von mindestens 40 Gigawatt und bis zum Jahr 2045 von mindestens 70 Gigawatt erreicht werden. Doch in der Praxis wäre ein wesentlich schnellerer Ausbau möglich. Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrologie (kurz BSH) geht davon aus, dass ein Plus von jeweils 10 Gigawatt zu den im WindSeeG festgelegten Zielwerten erreichbar ist.
Für den Ausbau der Offshore-Windparks ist die Ausweisung neuer Flächen notwendig
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrologie hat den ersten Beitrag zur Erreichung der anspruchsvollen Ziele beim Ausbau der Stromgewinnung aus Windkraftanlagen auf See bereits geleistet. Am 20. Januar 2023 wurde ein neuer Flächenentwicklungsplan vorgelegt. Dort sind zusätzliche Gebiete ausgewiesen, auf denen nach dem Abschluss der Umweltprüfungen neue Offshore-Windparks in der Nord- und Ostsee entstehen können. Zugleich gibt der Flächenentwicklungsplan an, ab wann die Ausschreibungen für die Nutzung dieser Flächen starten können.
Ein Beispiel für solche Flächen findet sich entlang der Schifffahrtsroute SN10. Dabei handelt es sich um die Seeverbindung zwischen Den Helder und Skagen, die pro Jahr von rund 16000 Schiffen befahren wird. Entlang dieser Route besteht das Potenzial, eine zusätzliche Leistung von bis zu 10 Gigawatt zu installieren. Diese Flächen sollen zur Erreichung der langfristigen Ziele beim Ausbau der Offshore-Windparks beitragen. Das Ausschreibungsvolumen wird nach den Einschätzungen des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrologie von 2025 bis 2030 zwischen 3,5 und 4,5 Gigawatt pro Jahr liegen. Allein im Jahr 2030 sollen durch die Freigabe zusätzlicher Flächen Offshore-Windparks mit einer Gesamtleistung von 9,5 Megawatt ans Netz gehen können.
Quelle: WindSeeG, Umweltbundesamt, Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrologie
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