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WhatsApp-Daten bleiben für Facebook weiter tabu

In der Vergangenheit gab es bereits mehrfach Auseinandersetzungen zur Frage, ob die bei WhatsApp erfassten Nutzerdaten von Facebook weiterverwendet werden dürfen. Diese Frage hat das Oberverwaltungsgericht Hamburg erneut verneint.

Der Entscheidung vorangegangen war ein Urteil, welches in erster Instanz vom Verwaltungsgericht Hamburg mit dem Aktenzeichen 13 E 5912/16 gefällt worden war. Facebook hatte sich mit der Klage gegen eine Anordnung des Datenschutzbeauftragten der Hansestadt gewehrt, der eine Nutzung der WhatsApp-Daten durch Facebook bei deutschen Nutzern als unvereinbar mit dem Datenschutzgesetz der Bundesrepublik Deutschland erklärt hatte.

Wie begründeten die Richter ihr Urteil?

Die Hamburger Oberverwaltungsrichter schlossen sich im Verfahren mit dem Aktenzeichen 5 Bs 93/17 der Meinung der Verwaltungsrichter der ersten Instanz an. Sie waren zu der Schlussfolgerung gekommen, dass selbst die von den Nutzern verlangte Zustimmung den Anforderungen des deutschen Rechts an den Datenschutz nicht genügt. Das heißt, die Schutzinteressen der deutschen Nutzer wurden über das wirtschaftliche Interesse des Konzerns an der Weiterverwendung der Daten gestellt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Facebook hat die Möglichkeit, sich zwecks einer Prüfung der Angelegenheit an das Bundesverwaltungsgericht zu wenden. Derzeit liegt kein offizielles Statement vor, ob Facebook von diesem Rechtsmittel Gebrauch macht oder nicht.

Was haben Facebook und WhatsApp überhaupt miteinander zu tun?

Der Messenger- und Chat-Dienst WhatsApp wurde im Jahr 2009 von Brian Acton und Jan Koum ins Leben gerufen. Er erlangte schnell große Beliebtheit und verzeichnete bereits fünf Jahre nach dem Start weltweit über 450 Millionen aktive Nutzer. WhatsApp wurde im Jahr 2014 von Facebook aufgekauft und konnte nach dem Eigentümerwechsel seine Nutzerzahlen binnen Jahresfrist fast verdoppeln. Probleme bei der Vereinbarkeit mit den deutschen Datenschutzbestimmungen gab es von Beginn an. Das resultiert allein schon daraus, dass der Dienst alle Angaben aus den Telefonbüchern der Nutzer auf Servern in den USA speichert. Dabei werden auch Daten von Kontakten übermittelt, die den Dienst selbst gar nicht nutzen. Das verstößt gegen das Recht auf die informationelle Selbstbestimmung.

Quelle: PM OVG Hamburg

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