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Ärger mit der Post? – Service der Verbraucherzentrale hilft!

Beim Stöbern in den Beschlüssen des Deutschen Bundestages sind wir auf einen interessanten Hinweis gestoßen: Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz fördert eine neue Dienstleistung der Verbraucherzentrale. Sie stellt unter der Adresse post-aerger.de ein Portal zur Verfügung, indem Betroffene Unterstützung bekommen, wenn Briefe und Pakete mit großen Verspätungen ankommen oder gar gänzlich verloren gehen. Das Portal ist das Resultat einer Vielzahl von Beschwerden, die in letzter Zeit zu diesem Thema bei den Verbraucherzentralen eingegangen sind.

Was bietet die Seite Post-Ärger.de?

Der wichtigste Service, der von der Verbraucherzentrale dort bereitgestellt wird, sind interaktive Formulare für die Einreichung von Beschwerden über Mängel bei der Brief- und Paketzustellung. Gründe für Beschwerden können nicht nur Verspätungen und Verluste sein. Auch Beschwerden über Transportschäden, bei Problemen bei der Durchsetzung von Schadenersatzforderungen sowie über Nachlässigkeiten von Brief- und Paketboten können dort eingereicht werden. Als Beispiel für die Mängel bei der Arbeit der Paket- und Briefboten benennt die Verbraucherzentrale den Fall, dass einfach Benachrichtigungskarten in den Briefkasten geworfen werden, obwohl die Empfänger der Sendungen anwesend sind. Gleichzeitig können sich Verbraucher auf der Website Post-Ärger.de zu verschiedenen Themen rund um die Brief- und Paketzustellung informieren. Dabei werden auch aktuelle Themen aufgegriffen, wie ein Blick auf die Informationen rund um die Erpressung von DHL im Dezember 2017 beweist.

Was macht die Verbraucherzentrale mit den Beschwerden?

Die Beschwerden werden gesammelt und systematisch analysiert. Ergeben sich dabei erhebliche Verstöße gegen die jeweils aktuellen rechtlichen Regelungen (dazu gehören auch die AGB und Garantien der Anbieter), wird die Verbraucherzentrale mit Abmahnungen dagegen vorgehen. Auf der Seite wird explizit betont, dass die Verbraucherzentrale bei der Ahndung derartiger Verstöße auch den Klageweg nicht scheut.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband wurde im November 2000 gegründet und ist die Dachorganisation der Verbraucherzentralen der einzelnen deutschen Bundesländer. Die Verbraucherzentralen dürfen auf der Grundlage des Paragrafen 8 des Rechtsdienstleistungsgesetzes genau wie Anwälte auch individuell gegen Entgelt beraten. Die Durchsetzung der Ansprüche einzelner Verbraucher auf der Grundlage einer Abtretung der Forderungen ist ihnen seit dem Jahr 2002 erlaubt. Zum Service des Bundesverbands für die Verbraucher gehört auch die in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Hessen im Jahr 2011 ins Leben gerufene Website Lebensmittelklarheit.de, welche sich mit der Einhaltung der Vorschriften zur Deklaration der Inhaltsstoffe beschäftigt.

Quelle: Post-Ärger.de

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