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23. August 2017: Heute wird die Einbahnstraße 400 Jahre alt

Das Prinzip der Einbahnstraße ist schon sehr alt, denn es wurde bereits im antiken Rom angewendet. Aber die erste nachweisbare Einbahnstraße nach dem heutigen Verständnis wurde am 23. August 1617 in der britischen Hauptstadt London für den Verkehr freigegeben. Die erste nur für den Fahrzeugverkehr in eine Richtung nutzbare Straße in der Bundesrepublik Deutschland war die Friedrichstraße in Berlin. Hier wurde das Befahren des Abschnitts zwischen der Behrenstraße und Unter den Linden vom ehemaligen Berliner Polizeipräsidenten Traugott von Jagow auf die südliche Richtung beschränkt.

Welche Vorteile haben Einbahnstraßen?

Bei besonders schmalen Straßen steigt bei einer bidirektionalen Befahrbarkeit das Unfallrisiko deutlich an, wenn keine besonderen Geschwindigkeitsbeschränkungen gesetzt werden. Das heißt, durch die Beschränkung auf eine Fahrtrichtung werden Geschwindigkeitsbeschränkungen über das innerorts geltende Tempolimit hinaus überflüssig. Außerdem bieten Einbahnstraßen die Möglichkeit, zusätzliche Parkflächen zu schaffen, ohne den bebaubaren Raum entlang der Straße durch die Einrichtung von Parkplätzen eingrenzen zu müssen. Hier wirkt sich vor allem der in Großstädten beobachtete Mangel an Bauflächen aus. Einbahnstraßen bieten zusätzlich die Chance, die Anzahl der Ortsdurchfahrten und damit die vom fließenden Verkehr ausgehenden Beeinträchtigungen der Lebensqualität zu verringern. Eigens dafür richten viele Städte sehr umfangreiche Systeme von Einbahnstraßen ein. Dadurch erfordert die direkte Ortsdurchfahrt viel mehr Zeit als die Benutzung der zur Entlastung der Innenstädte vorgehaltenen Umgehungsstraßen.

Besondere Formen der Einbahnstraße

Die moderne Technik bietet die Möglichkeit, Straßen variabel in Abhängigkeit vom Verkehrsaufkommen zu beschildern. Das bekannteste Beispiel dafür sind die Fahrspurzuordnungen in Innenstädten sowie die Geschwindigkeitsregelungen auf stark befahrenen Autobahnen. Sie werden mit elektronischen Verkehrsschildern realisiert. Die elektronischen Beschilderungen eignen sich aber auch für Einbahnstraßen, in welchen die erlaubte Fahrtrichtung in Abhängigkeit von der Tageszeit wechselt. Diese Vorgehensweise wird beispielsweise in Hamburg genutzt.

De facto stellen auch mehrspurige Bundesstraßen mit Mittelleitplanke und Autobahnen Einbahnstraßen dar, da die einzelnen Fahrstreifen jeweils nur in eine vorgegebene Richtung benutzt werden dürfen. Allerdings fehlen hier die für eine klassische Einbahnstraße üblichen Kennzeichnungen mit den Verkehrsschildern Nummer 220-20 (blau-weiß mit Beschriftung „Einbahnstraße) und 353 (rund, rot mit weißem Querbalken, signalisiert Verbot der Einfahrt). Bei den „echten“ Einbahnstraßen kann für einige Verkehrsteilnehmer die Passage entgegengesetzt zur vorgegeben Fahrtrichtung durch Zusatzschilder erlaubt werden. Diese Vorteile werden üblicherweise Linienbussen und/oder Radfahrern eingeräumt.

Quelle: StVO, Wikipedia

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