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Urteil 2 StR 525/13 bringt Handel mit E-Zigaretten durcheinander

Der Bundesgerichtshof (BGH) bringt mit seinem Urteil 2 StR 525/13 den Handel mit Flüssigkeiten für E-Zigaretten kräftig durcheinander. Enthalten diese nämlich Nikotin, so die Richter, ist der Handel mit ihnen derzeit strafbar. Die Rechtslage ist allerdings schwierig. Eine neue EU-Richtlinie aus dem Jahr 2014 muss nämlich bereits bis Ende Mai 2016 in deutsches Recht umgesetzt werden. Dabei soll der Handel mit E-Zigaretten auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt werden. Ein erster Gesetzentwurf liegt bereits vor. In diesem heißt es, dass der Handel mit den Liquids dann erlaubt sei, wenn diese einen Nikotingehalt von höchstens 20 Milligramm pro Milliliter aufweisen.

Vorläufiges Tabakgesetz beeinflusste Urteil 2 StR 525/13

Das am Montag von den Karlsruher Richtern gesprochene Urteil indes beruht auf dem Vorläufigen Tabakgesetz, das derzeit noch gültig ist. Bislang war die Rechtslage unklar, da E-Zigaretten sich erst seit wenigen Jahren auf dem deutschen Markt etabliert haben. Grund dafür: E-Zigaretten werden nicht auf dem klassischen Wege geraucht, sondern wird beim Ziehen an ihnen das Liquid vernebelt und inhaliert.

Der zuständige Strafsenat hat in seiner Entscheidung vom 23. Dezember allerdings Liquids, die aus Rohtabak erzeugtes Nikotin enthalten, jetzt dennoch als Tabakerzeugnis eingeordnet. Diese Tabakerzeugnisse dürfen laut aktueller Rechtslage keine Beimischung bestimmter Stoffe enthalten. Wie das aktuelle Urteil nun bestätigte, stellt diese Regelung daher auch den Handel mit Liquids für E-Zigaretten unter Strafe. Diese Liquids enthalten nämlich die verbotenen Beimischungen, wie Glyzerin, Ethanol und Aromastoffe.

Im Urteil bestätigten die Richter daher eine Geldstrafe für einen Händler, die vom Landgericht Frankfurt verhängt worden war. Er hatte die Liquids für E-Zigaretten in seinem Geschäft und auch online verkauft. Dass dabei in den Liquids gar kein Rohtabak mehr enthalten war, spielte allerdings aus Sicht der Richter keine Rolle.

Was bedeutet das Urteil 2 StR 525/13 für die E-Zigarette?

In Deutschland gibt es rund 5.500 Verkaufsstellen, die solche Liquids für E-Zigaretten verkaufen. Bisher ist noch unklar, was das gestrige Urteil für diese Verkaufsstellen in den kommenden Monaten bedeutet. Wie aus Angaben des Verbandes des eZigarettenhandels hervorgeht, enthalten etwa 95 Prozent aller Liquids Nikotin. Dieses ist auch in den allermeisten Fällen aus Rohtabak gewonnen worden.

Dac Sprengel, Vorstandsvorsitzender des Verbandes, erklärte in einer ersten Reaktion auf das Urteil seine Verärgerung. Er bezeichnete das Urteil als „Urteil ohne Wert“. Gegenüber der deutschen Presseagentur merkte er an, dass es damit geschafft sei, für die nächsten 90 Tage einen illegalen Raum zu schaffen.

Quelle: Focus

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